Homepage

Miszellen

 

Copyright: Dieter H. Steinmetz

Hexenwahn auch in Calbe

 

Unser Hexenturm, der weithin zu sehen ist und den es oft auch als "Marter"- oder "Schreckensturm" in vielen älteren Städten gibt, ist Zeuge eines der düstersten Kapitel in der europäischen Kulturgeschichte.

Ausgerechnet beim Übergang vom "finsteren" Mittelalter zur "aufgeklärten" Neuzeit trat eine kollektive Hysterie auf, die sich in der Verfolgung und physischen Vernichtung angeblich vom Teufel besessener Frauen, aber auch Männer und Kinder äußerte. Hunderttausende fielen seit dem Ende des 16.Jahrhunderts in Europa und den europäischen Kolonien nach entsetzlichen Folterqualen dem kollektiven Irrsinn zum Opfer.

 

Eigentlich gehen die Hexenverfolgungen auf das Vorbild aller totalitären Regimes, auf das Modell jeglicher Verfolgungsgesellschaften zurück, auf die Inquisition.

Diese trat in zwei Wellen auf und zwar jedes Mal, wenn sich Krisen im System abzeichneten. Während "moderne" Systeme in Krisenzeiten auf Reformen setzen, kannte das vom Katholizismus geprägte Feudalsystem in erster Linie Repression und Schrecken.

 

Die erste Welle begann, als Abtrünnige und Abweichler von der kirchlichen Lehre auftraten, so genannte Katharer (Reine), woraus das volkstümliche Wort Ketzer entstand. Um herauszubekommen, wer zu den Katharern, Albigensern und Waldensern gehörte, wurde die Methode der Befragung (Inquisition) der Verdächtigen eingesetzt. Immerhin war die Befragung ein großer Fortschritt gegenüber der im frühen Mittelalter gebräuchlichen Gerichtsmethode des Gottesurteils (Zweikampf, Wasserprobe, Feuerprobe usw.). Erst als Papst Innozenz IV. die Folter zur Unterstützung der Befragung sanktionierte, wurde das Ganze zur unmenschlichen Injurie. Insgesamt aber ging die Inquisition in dieser ersten Etappe nicht über den im Mittelalter üblichen Grad der Grausamkeit hinaus, verhältnismäßig wenige Todesurteile wurden gefällt.

 

Als 1478 mit der berüchtigten spanischen Inquisition die zweite Etappe einsetzte, kannten Unmenschlichkeiten in der Zeit des europäischen Humanismus kaum noch Grenzen. Allein einer der Inquisitoren (Torquemada) brachte es in den 11 Jahren seiner Tätigkeit auf 2000 Hinrichtungen (Würgeeisen, Scheiterhaufen oder beides).

 

Doch im Laufe der Zeit zog sich die europäische Kirche mehr und mehr aus dem schmutzigen "Geschäft" zurück und überließ den Fürsten und ihren Beamten die "Befragungen". Die Inquisition wurde der Staatssicherheitsdienst in der Zeit der Reformation und Gegenreformation, in der Zeit des Kampfes zwischen Orthodoxie und naturwissenschaftlicher Weltsicht. 1487 schrieb der deutsche Dominikanermönch und Inquisitor Heinrich Kramer („Institoris“) unter Mitwirkung des Dominikaners Jacob Sprenger ein Buch zur Bekämpfung der Hexen, "Malleus maleficarum" (Hexenhammer), "das verrückteste und dennoch unheilvollste Buch der Weltliteratur“. Es war eine Gebrauchsanweisung zur brutalen "Befragung" einer, wie Kramer meinte, besonderen Gruppe von Ketzern, den Schadenszauberern, den Behexern. Dabei dachte er wie viele seiner Glaubensbrüder aufgrund einer starken Körper- und Sexualitätsfeindlichkeit der damaligen herrschenden Kirchenideologie in erster Linie an Frauen. Nicht ohne Grund ist einer der abschreckend wirkenden Wasserspeier-Satansdämonen an der St.-Stephani-Kirche mit weiblichen Körperattributen ausgestattet. Folgerichtig waren auch 80 Prozent der Beschuldigten Frauen. Kramer ging von einer Verschwörungstheorie aus, dass die Klimaverschlechterung, die Naturkatastrophen und Seuchen sowie die Unsicherheit durch soziale Umwälzungen von einer Sekte der Schadenszauberer verursacht würden.

Vor der Verbrennung

Aber erst ca. hundert Jahre nach diesem pathologischen Buch, in der Krise des Feudalismus am Ende des 16. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts, kam es zum vollen Ausbruch des Wahns. Dabei wurden nicht nur Frauen, sondern auch Männer und Kinder, nicht nur Angehörige der Unter-, sondern auch der Oberschichten auf grausame Weise durch die staatlichen Organe mit Duldung nicht nur der katholischen, sondern auch der protestantischen Kirche vernichtet. Papst Johannes XXII. hatte die Anwendung der Ketzerprozesse auf die Schadenszauberer sanktioniert. Bei den Prozessen wurde durch "Besagungen" (Beschuldigung weiterer Menschen unter der Folter) ein regelrechtes Schneeballsystem aktiviert.

 

Erst ein Jesuit, Friedrich von Spee (1591 - 1635), war es, der, selbst unter Gefahr, gegen die Irrationalität der Hexenprozesse und der Folter  mit seinem Buch "Cautio criminalis" (1631) zu Felde zog.

 

Während des Abklingens des Hexenwahns im 18. Jahrhundert wurden in allen deutschen Städten die meisten Hexenprozessakten vernichtet. Nur durch Zufall und wahrscheinlich durch Unachtsamkeit der Beamten blieben uns die Namen von einigen in Calbe auf dem Scheiterhaufen hingerichteten Schadenszauberern erhalten.

Aus einer Lohnrechnung für den Henker und seinen Gehilfen, der das notwendige Brennholz beschafft hatte (vgl. Hertel, Geschichte..., a. a. O., S. 98), wissen wir, dass im Jahre 1381 eine gewisse Bete Peckers auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurde. Der Name "Bet(h)e" weist auf eine "weise Frau" hin, also auf eine heilkundige Beschwörerin der Naturkräfte. Die Bethen, deren Name auf keltische und germanische Muttergottheiten zurück geht, waren Bewahrerinnen des Wissens aus alten Zeiten, das besonders dem Klerus ein Dorn im Auge war. Nahe bei Calbe gab es zwei Kultplätze aus der Frühzeit, deren Name bis in unsere Zeit erhalten blieb: der Mägdesprung im Norden und die Wunderburg (Trojaburg) im Süden. Vielleicht haben dort als Bethen bezeichnete Frauen geheime kultische Handlungen vollzogen. Als sich im 14. Jahrhundert das Klima mit dramatischen Folgen für die Menschen verschlechterte ("Kleine Eiszeit"), gehäufte Missernten, Hungersnöte, Pest, Sturmfluten an den Küsten und Erdbeben in Südosteuropa hereinbrachen, gab man den alten "Kontaktpersonen" zu den Naturkräften, den Bethen, die Schuld. Später setzte sich der Name "Hexe" (von althochdeutsch "hagzissa" = auf dem Zaun sitzende Dämonin) durch. Es kann aber auch sein, dass die Bete Peckers eine (Elisa-)Bethe, eine Elisabethin, also eine Schwester aus der in Calbe tätigen Beginengemeinschaft (s. dort) war. Auch die Beginen wurden gegen Ende des 14. Jahrhunderts wegen ihres alten Heilkundigenwissens und ihrer demokratischen Lebensweise verfolgt und in einigen Fällen auch verbrannt.

 

In den zweihundert Jahren des Hexenwahns wurden in Deutschland etwa 100 000 "Hexen" getötet, in Calbe sicher Dutzende.

 

Während der sich über 2 Jahrhunderte hinziehenden Obsession waren die irrwitzigen "Hexen"-Tötungsaktionen nicht in gleichmäßiger Intensität verlaufen, sondern parallel zu emotionellen Belastungen durch soziale und wirtschaftliche Erschütterungen.

 

Anklagepunkte konnten sein:

Mitgliedschaft in einer Teufelssekte,

Fahrt durch die Luft,

Verwandlung in Tiergestalten,

Tötung von Ungeborenen im Mutterleib,

Herstellung von "Hexensalbe" aus Kinderleichen,

Geschlechtsverkehr mit Teufeln und Dämonen,

Verbreitung von Hass und Zwietracht,

Aufstachelung zur Wollust

usw. usw.

 

Zu den „Indizien“ zählten:

 

Häufiger sowie mangelnder Kirchenbesuch und sicheres Auftreten gleichsam als augenfällige Verteidigung,

Aufenthalt auf einem Feld vor einem Unwetter,

Verwandtschaft oder Freundschaft mit einer bereits verurteilten Hexe,

ein schlechter Ruf,

Hexenmale (d. h. unempfindliche Körperstellen als Zeichen der Teufelsverbundenheit),

geringes Körpergewicht,

rote Haare usw.

 

Massenverbrennungen

Eine dieser vermeintlichen Hexen ist in der Erinnerung der Calbeschen Geschichte lebendig geblieben.

 

Der Hexenprozess war im Jahre 1634, die Frau hieß Ursula Wurm.

Sie war als Schwester im Heilig-Geist-Hospital tätig und mit dem Spital-Aufseher verheiratet. Das Heilkräuterwissen dieser Frau und ihre Tätigkeit erinnerten die Menschen wohl an die zwei Jahrhunderte zuvor von dort wegen "Ketzereiverdachts" vertriebenen Beginen. Bald traten mehrere Zeugen auf, darunter auch ein Pfarrer, die Ursula Wurm der aberwitzigsten Teufels-Vergehen beschuldigten.

Die grausame Mühle eines Hexen-Prozesses setzte sich für Ursula Wurm in Bewegung, aus der es in den meisten Fällen kein Entrinnen mehr gab.

 

Das vorgeschriebene Prozessverfahren im 17. Jahrhundert, das den Anschein von korrekter Vorgehensweise erwecken sollte:

 

  1. Gütliches Verhör

-          Vorbereitende Vernehmung, Frage nach Lehrmeistern, Zaubermitteln und Namen von Komplizen. Da hier verständlicherweise meist keine  Aussagen kamen, wurde das als Verstocktheit gedeutet.

  1. Peinliches Verhör

-          Übergabe der Anklage durch einen öffentlichen Ankläger, Wahl eines Beistandes, Zeugenverhöre, Resümee des Anklägers und der Verteidigung.

  1. Gutachten einer juristischen Behörde

-          meist einer Landeskanzlei. Im Falle der U. Wurm war das der erzbischöfliche Schöffenstuhl in Halle.

  1. Erkundung mittels Tortur

-          nach entsprechender Entscheidung der juristischen Behörde. Die Folter und verschärfte Folter wurde durch den Scharfrichter (Henker) und seinen Gesellen durchgeführt, deren grausamer Phantasie dabei keine Grenzen gesetzt waren.

  1. Das Urteil

-          musste durch den Landesherren, in unserem Falle durch den Erzbischof, bestätigt werden.

  1. Vollsteckung

-          Verbrennen bei lebendigem Leibe, gefesselt an einen Pfahl, während die Flammen sich ringsherum entfalteten, bzw. an eine Leiter, die in die schon lodernden Flammen gekippt wurde,

-          oder nach vorherigem Erdrosseln.

-          Für Schadenszauberer (Hexen) und für Brandstifter war die Hinrichtungsform der Verbrennung vorgesehen.

 

Aus den Akten des Hexen-Prozesses gegen Ursula Wurm aus Calbe an der Saale (nach Hertel, Geschichte…, a. a. O., S. 99 ff.)

 

„Weil denn die ganze Bürgerschaft und das würdige Ministerium [so wurde die Geistlichkeit genannt] ihr [der U. Wurm] ein böses Zeugnis geben, sie auch selber, als sie in Verhaft gebracht werden sollen, sich verlauten lassen, wenn sie sterben sollte, sie noch andere mehr namhaftig machen wollte, so wird sie deswegen mit Ernst umständig gefragt.

Und da [wenn] sie in der Güte nicht bekennen würde, mag sie in der scharfen Frage, jedoch menschlicher Weise, angegriffen werden.“

Nachdem sich der Henker und seine Gesellen von der „menschlichen Weise“ zur immer „schärferen Frage“, der verschärften Tortur, gesteigert hatten, gab es für Ursula Wurm nur einen Gedanken: das Ende der Qualen. Nach stundenlanger Folter durch Strecken, Gliederzerquetschen, Rippenzerbrechen und Brennen mit glühenden Eisen gab die gemarterte Frau alles, was die Herren hören wollten, zu Protokoll.

 

„Frage l: Woher sie die Zauberei gelernt?

Antwort: Vom Teufel.

2. Wie lange sie solche gekonnt?

Sie hätte solche nur ein Jahr gekonnt.“

„Als ihr vorgehalten wurde, daß sie des Meisters Schabach Kind schon vor sechs Jahren bezaubert, sagte sie, daß sie über sechs Jahre solcher Händel kundig sei.

3. Wem sie Schaden getan?

- Hätte die beiden Klägerinnen und die Mayerin nebst ihrer Tochter bezaubert, und wäre solches geschehen, als dieselbe krank gewesen und von ihrer Mitschwester wäre gewartet worden. Ingleichen hätte sie Jakob Schabachs Töchterlein bezaubert, auch demselben die Zauberei wieder benommen, als der Vater so heftig auf sie eingestürmt.

4. Was sie zu ihrer Zauberei gebraucht?

Hätte Kraut dazu gebraucht, hieße Anbetica, wie sie es nennet, solches habe sie hinter die Leute gestreuet und gesagt: >Da hast du es in Teufels Namen<, worauf denn die Zauberei bei den Leuten, so sie zu bezaubem Lust gehabt, gehaftet. Welches sie denn auch an ihrer Anklägerin und an Meister Schabachs Töchterlein vor sechs Jahren praktizieret.

5. Ob sie mit dem Bösen einen Kontrakt oder Pakt geschlossen?

- Ja, vor sechs Jahren. Er hätte ihr 4 Groschen daraufgegeben, so zwar, als sie solche ausgeben wollen, ungültig gewesen. Er hätte ihr auch zugesagt, sie zu versorgen und zu behalten. Hierge­gen hätte sie sich auch müssen gefallen lassen, ihm unterthänig zu sein und seines Willens zu pflegen. Wie sie denn auch aus drei unterschiedenen coctibus" [sie meinte hier den Geschlechtsverkehr mit dem Satan] „fünf Paar böse Dinger von ihm gezeugt, welche sie auch zur Zauberei gebraucht.

6. Wer mehr solcher Händel sich sonst befleißiget? Wüßte keinen mehr als:

l. Agnese Künnemann, ihre Mitschwester, welche die Anklägerin und ihre Tochter hätte mit bezaubern helfen und mehr als sie dabei gethan. Auch die selige Gebhartin hätte sie, ohngeachtet sie viel Gutes von ihr genossen, doch so bezaubert, daß sie mit Ach und Weh ihren Geist habe aufgeben müssen.

2. Sara Lachsin, auch ihre Spittelschwester. Hätte viele Leute und besonders Hansen Bräutigam nebst seiner Schwester bezaubert. Dieses hätte sie von ihr selbst gehöret. Denn als jener Hans Bräutigam nebst seiner Schwester einmal vor der Spittelthüre vorbeigegangen, hätte die Lachsin, die bei ihr gestanden, gesagt: Pfui - und darauf hinter ihm gespuckt und die Worte gebraucht: >habe ich dirs noch nicht genug gethan, so woll ichs dir alter Schelm noch besser machen und deiner schwarzen Agnese daneben<. Darauf wären beide bezaubert worden und hätten des Todes seyn müssen.

3. Anna Hebenstreit. Sie wüßte zwar von ihr keine eigentliche Zauberei, aber sie wäre vergangene Walpurgis-Nacht mit ihr auf dem Blocksberge [Brocken] gewesen und zwar noch zeitiger als sie.

4. Ihr eigener Mann. Der könne zwar nicht viel, hätte aber doch vor acht oder neun Wochen ungefähr ein Weib bezaubert.“(Vgl. Hertel, Geschichte..., a. a. O., S. 101 f.)

 

Diese Personen wurden durch die Besagungen der Ursula Wurm ebenfalls verhaftet und gegen sie das „Verfahren“ eröffnet. Über deren Prozesse blieben keine Akten erhalten. Es ist aber mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass auch sie bei der Art der Befragungen alles „gestanden“ haben und verbrannt wurden.

 Nach Verlauf einiger Wochen kam das Endurteil der Ursula Wurm vom Schöffenstuhl in Halle, der vorgesetzten Behörde, die zu der Zeit unter schwedischer Herrschaft stand, und am 10. Juli 1634 wurde sie zur außerhalb der Stadt gelegenen so genannten Radelbreite (heute etwa beim Ärztehaus im Norden der Stadt) gefahren und dort zur Ergötzung und "Abschreckung" des Pöbels und der Bürger öffentlich verbrannt (vgl. ebenda, S. 102 f.). 

 

 

Auch nach dem 1680 erfolgten "Beitritt" des Magdeburger und damit des Calbeschen Gebietes zu Brandenburg-Preußen wurden diese Hexenverfolgungen und -hinrichtungen nicht sofort unterbunden. Noch 1688 wurde der lahme Schneider Michael Stoppel wegen Teufelspaktes den Flammen übergeben.

1715 wurde die Brandsäule auf Befehl des preußischen Königs Friedrich Wilhelm I. beseitigt (vgl. Reccius, Chronik..., a. a. O., S. 67).

Die letzte Hexenverbrennung in Deutschland fand wahrscheinlich um 1750 statt (vgl. HEXENFORSCHUNG archives 21.6.2004 - http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0406&L=hexenforschung&O=D&F=&S=&P=1568). Maria Schwägeli, eine arme Bauernmagd, gilt als die letzte Frau, die im deutschen Bereich als "Hexe" angeklagt und am 11. April 1775 in Kempten (Allgäu) enthauptet worden war. Nach neueren Forschungen ist sie jedoch schon vorher verstorben (vgl. http://www.oehring.net/hexenbruch/04.html).

Anna Göldi, die s. g. „letzte Hexe Europas” wurde 1782 im schweizerischen Glarus mit dem Schwert hingerichtet. Eventuell gab es aber in Posen noch 1792 eine Hexenhinrichtung.
 

 

Ursula Wurm blieb als die "Hexe" aus Calbe in Erinnerung, obwohl es vor und nach ihr andere Unschuldige gab, die wegen unsinniger religiös verbrämter Behauptungen gefoltert und verbrannt worden waren.

Nach modernen Forschungsergebnissen wurden die Hexenprozesse im deutschen Bereich besonders intensiv und grausam geführt.

Ein Vergleich zu späteren finsteren Zeiten in Deutschland drängt sich auf. Überheblichkeit gegenüber den Menschen an der Schwelle zur Neuzeit ist nicht angebracht. Vergessen wir nicht: Massenhysterie und die Bereitschaft zur Menschenvernichtung waren auch in den folgenden Jahrhunderten, besonders im zwanzigsten, hier in Deutschland möglich.

 

Copyright: Dieter H. Steinmetz

 

Homepage

Miszellen

Hosted by www.Geocities.ws

1