Grundseminar „Neue Technologien“

Gentechnik

Ist das Klonen von Menschen ethisch verantwortbar?

Das Gentechnik- und Embryonenschutzgesetz verbietet jeglichen Eingriff in die menschliche Keimbahn. Warum und welche ethischen Grundüberlegungen hier eine Rolle spielen, erläuterte die Tierärztin Dr. Karin Blumer. Im Rahmen des politischen Grundseminars „Neue Technologien“ der Hanns-Seidel-Stiftung vom 1. bis 6. März 1998 im Kloster Banz stellte sie die Chancen und Risiken der Gentechnik dar.
Am Beginn ihrer zweitägigen Vortragsreihe stand jedoch eine Reise durch die Geschichte der Genetik.„Zu den richtigen Ergebnissen kommt man nur, wenn man die richtigen Fragen stellt“, stellte Karin Blumer ganz zu Beginn fest und erklärte damit, warum die Menschheit so lange gebraucht hat, bis 1865 Georg Mendel Gesetzmäßigkeiten in der Vererbung erkannte. Aristoteles (384-322 v. Chr.) wie auch das Alte Testament berichteten von einem einmaligen Schöpfungsakt, durch den alle Lebewesen erschaffen worden seien. Obwohl man wußte, daß man durch Züchtung Veränderungen manifestieren konnte, bekräftigte Carl von Linné 1707 die Artkonstanztheorie (creatio ex nihilo). Erst Jean-Baptist de Lamarck (1809) postulierte, die Natur habe die verschiedenen Tierarten hervorgebracht. Er ging jedoch von der falschen Annahme aus, ein Tier würde die im Laufe seines Lebens erworbenen Fähigkeiten vererben. Charles Darwin, der vor etwa fünf Jahren von der katholischen Kirche rehabilitiert wurde, korrigierte diese Ansicht. Er erklärte 1859, daß sich im Überlebenskampf diejenige Tierart durchsetzt, die durch eine zufällige Veränderung am besten an seine Umgebung angepaßt ist.Eine gewisse Zeit streitete man sich dann doch darüber, ob das gesamte Erbmaterial vom Männchen oder vom Weibchen kommt, bis Walter Fleming 1879 entdeckte, daß in der Keimzellenbildung (Meiose) die 46 menschlichen Chromosomen in zwei Eizellen bzw. Spermien mit jeweils 23 Chromosomen aufgeteilt werden. 1953 klärten Watson und Crick die doppelhelikale Struktur der Desoxyribonukleinsäure (DNS) mit Hilfe der Röntgenstrukturanalyse auf.Bereits 1962 diskutierten Wissenschaftler auf einem CIBA-Symposium unter dem Titel „Man and his Future“ über die Möglichkeit, Menschen mit künstlichem Erbmaterial zu züchten. Es entbrannte daran eine sehr starke, interdisziplinäre Diskussion. Die Idee einer Doktorandin 1972 auf einem wissenschaftlichen Kongreß, ein menschliches Krebsgen in das Bakterium E. coli einzubauen, schreckte die Scientific community derart auf, daß 1974 ein freiwilliges Memorandum („Berg-Brief“) beschlossen wurde, das zur vorübergehenden Einstellung der Gentechnik-Forschung führte. Doch dieses Feld der Wissenschaft ist viel zu faszinierend, als daß die Forscher davon ablassen könnten. 1982 wurden erstmals „Riesenmäuse“ hervorgebracht - transgene Tiere mit klonierten Genen. 1997 machte das klonierte Schaf Dolly Schlagzeilen.

Ethische Bewertung

Welche Maßstäbe sind geeignet, um eine ethische Bewertung vorzunehmen? Viele Philosophen haben sich schon darüber den Kopf zerbrochen. Herausgekommen ist dabei beispielsweise der "Anthropozentrismus“ (Emanuel Kant), nach dem nur der Mensch wichtig ist. Das Gegenstück dazu ist der radikale Biozentrismus (Albert Schweizer). Dieser besagt, daß all Lebewesen gleiches Existenzrecht haben. Unglücklicherweise ist der Mensch jedoch nicht autotroph, d. h. er betreibt keine Photosynthese und muß sich daher auf Kosten anderer Lebewesen ernähren. Und wenn der Mensch krank ist, tut er gut daran, die Krankheitserreger mit Antibiotika zu töten. Daher bleibt einem letztendlich doch nichts anderes übrig, als den gesunden Menschenverstand anzustrengen und eine Abstufung der Wertigkeit unter den Lebewesen vorzunehmen. Dem Mensch wird dabei die höchste Priorität zuteil. Ab wann jedoch von „Mensch“ zu sprechen ist, daran scheiden sich schon wieder die Geister. Das spielt, so Dr. Blumer, nicht nur in der Abtreibungsdiskussion eine Rolle. In den Niederlanden und den USA wird Behinderten zunehmend das Lebensrecht abgesprochen. Oft wird als positive Seite der Gentechnik angeführt, daß man transgene Schweine züchten kann, die Gene enthalten, die im Schein ein menschliches Herz heranwachsen lassen. Hier stellt sich die Frage: „Wieviele menschliche Gene muß man einem Schwein einpflanzen bis aus ihm ein Mensch wird, den man folglich nicht mehr schlachten darf?“

Was ist so doll an Dolly?

Bereits 1951 machte sich Robert Briggs darüber Gedanken, ob eine Zellkerntransplantation möglich wäre. Das Prinzip dabei ist, daß man den Zellkern einer Eizelle entfernt und diese dann mit einer frühembyonalen Zelle durch einen Elektroschock fusioniert. Diese Eizelle kann man im isolierten Eileiter kultivieren und dann in ein Muttertier einsetzen. Das revolutionär Neue an Dolly ist, daß es hierbei angeblich geglückt ist, den Zellkern einer ausdifferenzierten Zelle in eine Eizelle einzusetzen. Das galt bisher als unmöglich, da man davon ausgeht, daß die DNS durch die Anlagerung von Proteinen oder Methylierung altert. Außerdem muß es Mechanismen geben, die der Hautzelle sagen, Haut zu produzieren und der Zelle in der Bauchspeicheldrüse befehlen, entsprechende Sekrete abzusondern. Alle Körperzellen des Menschen enthalten das gleiche Erbmaterial. Dennoch wird jeweils nur ein kleiner, spezifischer Teil abgelesen. Wie dies gesteuert wird, ist bisher noch nicht bekannt. Klar ist nur, daß lediglich 3 Prozent der menschlichen DNS bestimmte Proteine kodieren. Daß der Rest einfach „Junk“-DNS (Müll) ist, wie man früher dachte, ist eher unwahrscheinlich. Insgesamt hat die menschliche DNS eine Länge wie die Strecke München - Mailand. In den Chromosomen ist die DNS jedoch mehrfach aufgewickelt.

Chancen und Risiken

Unter Gentechnik versteht man die Gesamtheit der Methoden, mit deren Hilfe man Gene isolieren, mit anderen DNS-Stücken neu kombinieren, vermehren, in fremde Zellen übertragen und aktivieren kann. Mit anderen Worten: Gentechnik ist ein weites Feld. Wie weit, das machte Dr. Karin Blumer in ihrem Vortrag deutlich, indem sie die Thematik zunächst in zwei Bereiche gliederte - und zwar in Gentechnik mit bzw. ohne Gentransfer. Zu letzterem gehört die Genomanalyse von Viren, Bakterien, Pflanzen, Tieren und dem Menschen. Dabei handelt es sich um weitgehend unumstrittene Grundlagenforschung. Die Forscher haben sich mit dem „Human genom project“ (HUGO) das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2003 die Basensequenz des menschlichen Erbmaterial komplett zu entschlüsseln. Damit ist allerdings noch lange nicht erklärt, welche Funktionen die einzelnen Sequenz-Abschnitte haben.
Die Gentechnik kann auch in der Diagnostik helfen und dazu beitragen, Erbkrankheiten aufzudecken. Während es als ethisch unbedenklich gilt, Kühe nur mit „gesunden“ Spermien zu besamen, gestaltet sich das beim Menschen etwas schwieriger. Der moderne Mensch sucht sich seinen Geschlechtspartner in der Regel nicht primär nach genetischen Gesichtspunkten heraus. Dennoch kann eine genetische Beratung sinnvoll sein. Die Diagnose am Fötus (Amniozentese) hat zur Konsequenz, daß ein behindertes Kind bereits im Mutterleib erkannt und dann abgetrieben wird. Daraus hat sich der zynische Begriff der „Schwangerschaft auf Probe“ entwickelt. Eine Neuentwicklung ist die „Präimplantationsdiagnostik“ (PID). Dabei wird dem Embryo im 10-Zell-Stadium (noch nicht ausdifferenziert) eine Zelle zur genetischen Untersuchung entnommen. Aus den verbleibenden Zellen kann noch ein normales, gesundes Kind werden, wenn sie bei positivem Gentest in die Gebärmutter eingepflanzt werden. Diese Verfahren verbietet das Embryonenschutzgesetz in Deutschland. In England ist es erlaubt. Kritikwürdig wird die Gen-Diagnostik dann, wenn der Datenschutz nicht gewahrt bleibt und Firmen eine Einstellung auf Grund des Genbefundes verwehren, oder eine Versicherung keinen Schutz gewährt. Das würde unsere ganze Solidargemeinschaft in Frage stellen.
Weitere Anwendungsbreiche der Gentechnik sind der Verwandtschaftstest und der DNS-Test in der Kriminalistik. Grundlage dafür ist die Polymerase Kettenreaktion (PCR), die es ermöglicht, DNS künstlich mit isoliertem Enzym und den entsprechenden Bausteinen in einer zyklischen Reaktion zu vervielfältigen.
Im Bereich der Gentechnik mit Gentransfer gibt es auch unproblematische Anwendungen. Niemand wird bestreiten, daß es wünschenswert wäre, wenn man Zuckerkranke durch eine somatische Gentherapie heilen könnte. Dabei würde man dem Körper eines Patienten Zellen entnehmen, diese reparieren und wieder einpflanzen. So könnte dieser Mensch wieder selbst Insulin herstellen. Breiten Raum nimmt daher in der öffentlichen Diskussion nur der Teilbereich der transgenen Organismen ein. Die Risiken sind hier schwer einzuschätzen. Wenn Beispiel ein Bakterium entwickelt wird, das Ölteppiche nach Tankerunglücken auffressen kann, wer garantiert dann, daß dieses Bakterium nicht plötzlich anfängt auch Plastik zu zerstören. Bakterien kann man dafür verwenden, um relativ kleine Moleküle wie das Insulin produzieren zu lassen. Für Bluter-Kranke sind komplexere Wirkstoffe nötig, die nur von höheren Lebewesen hergestellt werden können. Man experimentiert momentan mit transgenen Kühen, die die entsprechenden „Faktoren“ in der Milch haben.

Darf es ein Patent auf Leben geben?

Sehr emotional wird die öffentliche Diskussion über „Patente für das Leben“ geführt. Dr. Karin Blumer vertrat hier die Auffassung, daß alleine die Entschlüsselung eines genetischen Codes nicht die Kriterien für die Patentvergabe erfüllt. Wenn jedoch der Mensch ein neues Gen synthetisiert oder zwei verschiedene Gene miteinander kombiniert, muß diese Forschungs- und Entwicklungsleistung über Patente geschützt werden. Ansonsten würde man der Gentechnik ihrer wirtschaftliche Grundlage entziehen. Industrielle Forschung würde sich nicht mehr lohnen.
Transgene Pflanzen könnten eine große Chance sein, die Ernährungsprobleme der Welt zu lösen, wenn es Unternehmen gäbe, die in der Verbesserung afrikanischer Pflanzen wie dem Manjuk einen wirtschaftlichen Nutzen sehen würden. Es müßte eine Virus-resistente Sorte erzeugt werden. So aber scheint die Gentechnik nur die Überproduktion der Industriestaaten zu erhöhen. Die Befürworter der Gentechnik führen an, daß der transgene Raps mit weniger Pflanzenschutzmitteln behandelt werden muß. Die Gegner kritisieren die weiter zunehmende Industrialisierung der Landwirtschaft und sehen Gefahren im Auskreuzen der Pestizid-Resistenzgene in Wildpflanzen.
Wie bereits eingangs erwähnt ist die Genmanipulation an der menschlichen Keimbahn verboten. Dennoch diskutierten die Seminarteilnehmer die ethischen Begründungen für diese rechtliche Regelung. Die Züchtung lauter identischer Menschen würde die Struktur unserer arbeitsteilig organisierten Welt nachhaltig verändern. Epidemien würden sich sehr schnell ausbreiten, wenn alle Menschen das gleiche Immunsystem hätten. Das beobachtet man bereits bei Tieren. Einmal ganz abgesehen von den Verwechslungen, wenn tausende von eineiigen Zwillingen herumlaufen. Außerdem ist die Technik der Genmanipulation noch so unausgereift, daß viel mehr behinderte Kinder daraus resultieren würden, als daß man Gendefekte heilen würde.


Forschungsreaktor Garching

„Neutronen sind die besseren Röntgenstrahlen“

Im zweiten Teil des Grundseminars „Neue Technologien“ erklärte der Münchner Physikprofessor Dr. Winfried Petry den Nutzen des neuen Forschungsreaktors II in Garching, der Ende 2001 seinen Betrieb aufnehmen soll. Für Professor Petry sind Neutronen die besseren Röntgenstrahlen, denn sie haben eine viel kürzere Wellenlänge, so daß viel kleinere Strukturen sichtbar gemachte werden können. Außerdem ist Materie nahezu transparent für Neutronen, so daß auch tiefere Strukturen von Metallen und Keramiken untersucht werden können. Flugzeugturbinen können auf ihre innere Struktur hin durchleuchtet werden. Damit erhält man Rückschlüsse auf bessere Legierungs-Mischungsverhältnisse und richtige Härtungsverfahren. Neutronen können die mikroskopischen Ursachen für Magnetismus aufklären. Computer-Tomographen, die in der Medizin eingesetzt werden und dreidimensionale Bilder erzeugen können, arbeiten ebenfalls mit Neutronen. Hierbei nutzt man den Sachverhalt aus, daß Wasserstoff Neutronen stark absorbiert. Das ist gleichzeitig der Grund, warum die Neutronenbombe alle Lebewesen zerstört und die Bausubstanz nicht angreift. Im Computer-Tomograph werden natürlich viel schwächere Neutronenstrahlen verwendet. In der Biochemie nutzt man die Neutronenbeugung zur Strukturaufklärung von Proteinen.
Auch in der Umweltanalytik werden Neutronenstrahlen eingesetzt. Arsen beispielsweise zerfällt nach dem Einfangen eines Neutrons zu Selen unter Abgabe von Gammastrahlung charakteristischer Energie. Durch diese „Aktivierungsanalyse“ kann man Schwermetalle im Kompost im Bereich von einem mg pro g Kompost nachweisen. Die Genauigkeit liegt hierbei teilweise um mehrere Zehnerpotenzen unter allen konventionellen naßchemischen Verfahren. Bei Hautkrebs hilft eine Bestrahlung mit Neutronen schon heute. Für Krebs in inneren Organen erforscht man derzeit organische Bor-Komplexe, die sich im Krebsgeschwür anreichern. Durch Neutronenbestrahlung würde man dann den Zerfall von Bor in Lithium und a-Strahlen induzieren. Letztere zerstören die Krebszellen.
Den Bau des ersten Forschungsreaktors in Garching initiierte der damalige Atomminister Franz-Josef Strauß 1957. Nach nur 11 Monaten Bauzeit stand der Reaktor. Den Nachfolgereaktor FRM II empfahl der Wirtschaftsrat 1989. Im April 1996 erfolgte die erste Teilerrichtungsgenehmigung. Für Ende 2001 ist die Inbetriebnahme geplant. Kritisiert wird der Forschungsreaktor von gewissen Bevölkerungskreisen, weil zur Erzeugung des erforderlichen Neutronenflusses hochangereichertes Uran nötig ist. Für Atomwaffen ist jedoch reines metallisches Uran nötig, während im Forschungsreaktor ein Uran-Siliziumgemisch (U2Si) eingesetzt wird. Professor Petry erläuterte die mehrfachen Kühlkreisläufe und versicherte, daß die 1,80 Meter dicke Betondecke den Reaktor gegen Flugzeugabstürze sicher mache. Die Kritik der Amerikaner, die auf den hochmodernen Forschungsreaktor, wie er in Garching entsteht, neidisch sind, wies Professor Petry als unehrlich zurück. Die USA betreibt selbst 18 Forschungsreaktoren mit hochangereichertem Uran mit einer Gesamtleistung von 450 Mega-Watt. Der FRM II wird eine Leistung von 20 Mega-Watt liefern.


Grundlagenforschung

„Wissen muß schneller zu marktfähigen Produkten werden“

Dr. Franz Bartl vom Universitätsklinikum Charité in Berlin stellte die medizinische Forschung im Spannungsfeld zwischen Grundlagenforschung und Anwendungsbezug dar. Dr. Bartl erläuterte einige Beispiele, wie das Verständnis zellulärer Abläufe (Grundlagenforschung) die Möglichkeit schafft letztendlich Medikamente zu produzieren. Die Aufklärung der Cholesterinsynthese führte dazu, daß man Medikamente zu deren Regulation entwickeln konnte. Die strukturelle Aufklärung der DNS durch Francis Crick und James Watson war die Grundlage der Gentechnik.
Die Aufklärung der Struktur des roten Blutfarbstoffs „Hämoglobin“ in den 40er Jahren durch Max Perutz ermöglichte es Vernon Ingram den Auslöser der Sichelzellenanämie herauszufinden. Sie wird durch einen Gendefekt hervorgerufen, der dazu führt, daß das Hämoglobin S in der beta-Kette in der Position 6 anstelle von polarem Glutamat die unpolare Aminosäure Valin besitzt. Dies hat gravierende Auswirkungen auf die Struktur des Proteins.
Der Beweis von zellulären Ionen-Kanälen durch die „patch clamp“ Technik förderte das Verständnis der Vorgänge beim Schlaganfall. Bei ausbleibender Zufuhr an Blut, setzen die Zellen den Botenstoff Glutamat frei, der zu einem unkontrollierten Einstrom von Natrium- und Kalium-Ionen in die Zelle führt. Man entwickelt nun Glutamat-Hemmstoffe spezifisch für jeden bekannten Rezeptor oder Ionenkanal.
Sichelzellenanämie. Der Beweis von zellulären Ionen-Kanälen durch die „patch clamp“ Technik förderte das Verständnis der Vorgänge beim Schlaganfall und brachte die Mediziner auf die Idee einer Glutamat-Therapie. Dies zeigt: Nur wenn man weiß, wie eine Krankheit schädigt oder wie ein Krankheitserreger aufgebaut ist, kann man erfolgreiche Strategien gegen ihn entwickeln. Oft kann man am Anfang der Forschung noch nicht absehen, ob sie dazu beitragen wird, ein marktfähiges Produkt herzustellen. Deshalb warb Dr. Bartl dafür, den Wissenschaftlern ihren Freiraum zu lassen, in dem sie „spielen“ können. Dennoch müsse der Blick der Professoren in Richtung Anwendungsbezug geschärft werden. Wenn man etwas gefunden habe, müsse man es im Kontakt mit der Industrie zur Marktreife bringen und patentieren lassen. Das Problem bestehe hierbei darin, daß das Interesse des Forschers an der Universität darin besteht, alles möglichst schnell zu publizieren, während der Forscher in der Industrie möglichst viel geheim halten möchte, um seinen Entwicklungsvorsprung auf dem Markt ausnutzen zu können. Bei Kooperationen müsse daher die Frage der Veröffentlichung genau geregelt werden. Dr. Bartl forderte, daß diejenigen, die an den Universitäten in der Forschung tätig sind, verstärkt über die Kriterien für Patentanmeldungen informiert werden. Jede Universität benötige daher eine Patentabteilung. Außerdem sollten die Universitäten von dem Gewinn aus den Patenten mit profitieren. Bisher kommen nur ein Prozent der angemeldeten Patente von den Universitäten. „So schlecht kann unsere universitäre Forschung gar nicht sein“, so Bartls These. Forscher sollten gelegentlich für ein Jahr von der Universität weg und in die Industrie hinein gehen. Durch solche „Industrie-Sabbaticals“ würde das gegenseitige Verständnis und die Kooperationsbereitschaft gefördert werden.
An finanziellen Starthilfen fehle es nicht. Noch nie habe es so viel „Venture“-Kapital gegeben wie heute. „High-Tech-Börsen sind am Entstehen. Das muß auf lokaler Ebene an den Universitätsstandorten gefördert werden“, so Dr. Bartl. Seit 1997 fördert die Deutsche Forschungsgesellschaft auch die Entwicklung von Prototypen. Ein Business-Plan-Wettbewerb biete einen weiteren Anreiz zum Selbständig machen.


Informationstechnologien

Vereinsamung oder Bildungschancen für alle?

1969 kam man in den USA auf die Idee, Computer so zu vernetzen, damit nach einem Atomschlag die Überlebenden noch miteinander kommunizieren könnten. Daraus entstand das Internet zunächst als militärisches und wissenschaftliches Netz. Als die Anwendungsprogramme (Browser) in den letzten Jahren immer bedienungsfreundlicher wurden, stieg die wirtschaftliche Bedeutung des Internets. Frank Leipold (DIP GmbH) projezierte mit einem Video-Beamer den Computer-Bildschirm an die Wand und zeigte, was das Internet alles zu bieten hat. Mit Suchmaschinen wie „Yahoo“, „Kolibri“ oder „Crawler“ findet man zu fast jedem Stichwort eine entsprechende Web-Seite. Zudem baute Frank Leipold sechs Computer auf und vernetzte sie, so daß im Kloster Banz ein kleines „Intra-Net“ entstand.
Die wirtschaftliche Bedeutung es Internets ist enorm. Alles was Rang und Namen hat und auch viele kleinere Gewerbebetriebe sind inzwischen im Internet vertreten. Entsprechend schießen die Werbeagenturen aus dem Boden, die für das richtige „Web-Design“ sorgen. Man kann sich online Bücher, Computer-Bauteile und eine Pizza bestellen. Kommunen bieten ihr kulturelles Angebot im Internet an, genauso wie ihre Baugebiete. Der Nutzen ist unübersehbar. Doch wohin führt und die ganze Technisierung? Werden wir unfähig zu menschlichen Beziehungen, weil wir nur noch von einer „Page“ zur anderen „surfen“? Zu derartigen Fragen arbeiteten drei Arbeitsgruppen der Seminarteilnehmer Vorträge aus. Dabei wurde festgestellt, daß das Internet auch die Chance bietet, neue Beziehungen zu knüpfen. Ein elektronisches mail (e-mail) ist fast genauso schnell und ebenso billig im Nachbarort wie auf am anderen Ende der Welt. Die „Globalisierung der Märkte“ wird am Heiratsmarkt nicht spurlos vorübergehen.
Intensiv wurde über die Verbreitung von Kinderpornos im Internet diskutiert. Es ist technisch unmöglich, dies völlig auszuschließen. Daher müßten die polizeilichen Möglichkeiten verbessert werden, um die Täter zu stellen. Wer etwas im Internet verkaufen will, ist darauf angewiesen, daß seine Seite einem möglichst großen Personenkreis bekannt wird. Die Verfolgungschancen sind daher hoch, sofern nicht irgendwelche Datenschutzvorschriften dagegen sprechen. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich dazu entschlossen, Verschlüsselungsprogramme (pretty good privacy) nicht zu verbieten, damit in Zukunft auch über das Internet Geschäfte abgeschlossen werden können, ohne daß kriminelle Betrüger dabei stören. Zwar kann sich dann die Mafia auch verschlüsselte e-mails zuschicken, aber der Schutz derjenigen, die ehrliche Geschäfte machen wollen, ist hier höher zu bewerten.
Interessant ist auch die Überlegung, welche Auswirkungen das Internet auf unser politisches System haben könnte. Werden die Politiker überflüssig, wenn über jedes Thema eine Internet-Umfrage stattfindet? Im SPD-Wahlprogramm steht der Vorschlag bundesweiter Volksbegehren. Bleibt der in der Verfassung verankerte Minderheitenschutz dann auf der Strecke? Viele andere Fragen sind noch längst nicht beantwortet. Was bedeutet das Internet für die Entwicklungschancen der Dritten Welt? Noch vor zwei Jahren wurde befürchtet, daß die Zahl der Internet-User so exponentiell nach oben schießen wird, daß die Leitungskapazitäten dem nicht gewachsen sind und dann der Zugriff auf das World Wide Web (WWW) immer teurer wird. Die alten Klassenkämpfer befürchteten eine Manifestierung der „herrschenden Strukturen“. Inzwischen erleben wir die gegenteilige Entwicklung. Die Internet-Zugänge werde immer günstiger. So haben die Entwicklungsländer auch die Chance auf Online-Bibliotheken zuzugreifen. Dennoch: Die rasante Dynamik des Internets bleibt spannend. Christian Steidl
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