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Bremer Aktion Zeitung der FAU-IAA Lokalföderation Bremen - www.bremer-aktion.de.vu |
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Letzte Aktualisierung am 18.01.2004
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bag
e, bag e Kuchen – der Kapitalist hat gerufen
bremer
arbeit GmbH und die Hartz-Kommission
Wer in Bremen Sozialhilfe
beantragt und Arbeitslos gemeldet ist, gerät in die Mühlen der „Bremer
Arbeit GmbH“ (bag). Denn nach dem Willen der Verantwortlichen in Politik und
Wirtschaft soll die Sozialhilfe nicht ohne Gegenleistung gewährt werden. Dazu
haben sie Programme mit Namen wie „Arbeit statt Sozialhilfe“ aufgestellt,
die Verschleiern um welche Arbeit es sich in Wirklichkeit handelt – um
Zwangsarbeit. Auch die Ergebnisse der sog. Hartz-Kommission der Bundesregierung
haben nichts gutes für SozialhilfebezieherInnen und LohnarbeiterInnen an sich.
Sie sind ein massiver Angriff auf die Existenz und die Würde von Erwerblosen
und führen u.a. zu Lohndrückerei und der Verpflichtung Arbeit auch hunderte
Kilometer vom Wohnort entfernt annehmen zu müssen. Von diesen Maßnahmen
profitieren maßgeblich Unternehmer und Zeitarbeitsfirmen. Die „Bremer Arbeit GmbH“ ist
eine Einrichtung des Landes Bremen. Ihr Auftrag ist die Vermittlung von
erwerbslosen SozialhilfebezieherInnen
in sog. städtische Beschäftigungsgesellschaften. Dies sollen
„Qualifizierungsmaßnahmen“ sein um Jobs im 1.Arbeitsmarkt zu finden, bzw.
aus der Sozialhilfe herauszukommen. Rechtliche Grundlagen dafür sind die § 19
und 20 des Bundessozialhilfegesetzes, die Zwangsarbeit ermöglichen und damit
Nachschub für den 3. Arbeitsmarkt, der mit Niedrigstlöhnen bezahlt wird,
produzieren. Die Praxis sieht so aus, das die bag erwerbslosen SozialhilfeempfängerInnen
Arbeitsstellen zuweist. Meistens im Bereich von Recycling, Instanthaltung von
Spielplätzen oder Kfz- und Fahrradwerkstätten. Dafür erhalten sie eine sog.
„blaue Karte“. Mit dieser erhalten sie für die ersten 2 Monate zusätzlich
zur Sozialhilfe einen Betrag von 5,11 Euro pro Arbeitstag. Nach zwei Monaten
sollen diese Beschäftigungsverhältnisse dann in reguläre umgewandelt werden,
deren Dauer meistens 12 Monate beträgt. Dabei ist der Anspruch Bremens
eigentlich SozialhilfeempfängerInnen zurück in die Zuständigkeit der Arbeistämter
zu führen um die finanziellen Ausgaben dem Bund zu übertragen und die eigenen
Kassen zu entlasten. Wir dürfen aber nie vergessen das genug Geld in Bremen
vorhanden ist. Es ist nur in den falschen Händen, den Händen der Unternehmer
und Konzerne. Sie sollen Zahlen ! Eine Ablehnung der Arbeit
bedeutet die Reduzierung der Sozialhilfe bei der ersten Verweigerung um 25% und
bei der zweiten die Streichung der gesamten. Das heisst, die Repression gegen
die Ablehnung von durch die bag bestimmten Beschäftigungsverhältnissen führt
in letzter Konsequenz zur akuten Existenzbedrohung. (siehe auch Sozialämter und
bag – Hand in Hand) Der Mensch ist also bei der
Zwangsarbeit nur das Mittel, das Objekt zur Erfüllung bestimmter Ansprüche die
andere an ihn stellen. Das andere Feld ist die Willkür
der „FallmanagerInnen“. So ist im § 20 BSHG gesetzlich festgeschrieben, das
die „Gewöhnung an Arbeit“ und die Prüfung „der Arbeitsbereitschaft“
nach Einschätzung der FallmanagerInnen erfolgt
die im § 19 ihre Bestimmung finden, also dem weiten Feld der BeschäftigungsträgerInnen.
Zusätzlich gibt es in Bremen das ZIP (siehe auch „Aasgeier oder nicht?“). Es gibt also einige Leute die
sich an der Armut und der Ausbeutung von SozialhilfeempfängerInnen eine goldene
Nase verdienen bzw. deren Existenz durch die Zwangsarbeit gesichert wird, wie
den Beschäftigungsgesellschaften und Unternehmen die sich auf „Zwangs- und
BilliglohnarbeiterInnen“ spezialisiert haben. Schließlich gewährt die bag
bis zu 12 Monaten Lohnkostenübernahme und Zuschuss für diese. Sie leben im
wahrsten Sinne des Wortes auf den Kosten dieser ArbeiterInnen. Dazu kommt, das die bremer
arbeit GmbH, nach dem Wunsch des Staatsrates und Aufsichtsratsvorsitzenden
Arnold Knigge, zu dem von der Hart-Kommission vorgeschlagenen Konzept des Abbaus
der sozialen Sicherungssysteme bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und
Sozialhilfe „eine entscheidende Rolle spielen wird“.
Bremen soll also ein Pilotprojekt für die Horrorforderungen der
Hartz-Kommission werden. Dabei wird sich auch Zeigen ob die bag die Rolle der
von der Bundesregierung angestrebten „Personal Service Agenturen“ (PSA) für
Bremen übernehmen wird. Die Hartz-Kommission Zu den Eckpunkten der
Ausarbeitung der Hartz-Kommission gehören u.a. folgende Bereiche: Kürzungen Die
Leistungen für Erwerbslose werden gekürzt - bei Älteren über 45 Jahre entfällt
die bisher gesetzlich verbriefte Anhebung im zweiten Jahr der Arbeitslosigkeit.
Menschen die vorübergehend eine schlechter bezahlte Tätigkeit ausüben,
verlieren vorherige höhere Arbeitslosengeldansprüche. Die Arbeitslosenhilfe
(betroffen 1,6 Millionen Menschen) wird in ein sogenanntes Arbeitslosengeld II
umgewandelt. Dieses soll auch für die etwa 800 000 arbeitsfähigen
SozialhilfebezieherInnen gelten. Hartz macht zur Höhe nur vage Zumutbarkeit Die
Zumutbbarkeitsregelung wird verschärft. Ledige müssen nach 3 Monaten,
verheiratete ohne Kinder nach 6 Monaten Arbeitslosigkeit Jobs auch in München
oder Stuttgart antreten. Jeder
Erwerbslose kann nach 6 Monaten Arbeitslosigkeit verliehen werden. Leiharbeit
ist schon heute die größte Zugangsschleuder in den Niedriglohn. Die bei
Leiharbeitsfirmen gezahlten Löhne liegen zu einem großen Teil unter der
Armutsgrenze und helfen den Unternehmen reguläre Jobs zu streichen. Tarife
in Leiharbeitsfirmen liegen zwischen 60 und 70 Prozent vergleichbarer Tätigkeiten
in Normalarbeitsverhältnissen. Wer sich weigert über die PSA in Leiharbeit zu
gehen, dem wird das Arbeitslosengeld gekürzt. Wer zukünftig einen Job ablehnt
muß beweisen, das er dazu berechtigt war. Damit
wird das generelle Prinzip der Unschuldsvermutung (gilt als gesetzliches
Grundprinzip) umgekehrt. Sperrzeiten Die
Sperrzeit und Kürzungsmöglichkeiten werden ausgebaut. Karenzzeiten
bei verspäteter Meldung beim Arbeitsamt werden mit 7 bis 50 Euro täglich
belegt. Die Meldung soll unmittelbar nach der Kündigung erfolgen. Neben
den bisherigen Sperrzeiten (in der Regel 12 Wochen)sollen Möglichkeiten der
verkürzten Sperrzeit sowie Kürzungen der Höhe der Leistung möglich sein.
Dabei ist das Ziel die Ausweitung der Zahl von Strafmaßnahmen.(jetzt 1,1
Prozent jährlich - Vorbild Schweiz und GB zwischen 10 und 40 Prozent der
LeistungsbezieherInnnen) Ich
AG / Geringfügigkeit Mit
der sogenannten "ich AG" bei einem Einkommen bis 15 000 Euro jährlich
wird der Niedriglohn und Scheinselbständigkeit gefördert. Dieses gilt ebenso für
die Anhebung der Geringsfügigkeitsgrenze auf 500 Euro in privaten Haushalten.
Um Schwarzarbeit unattraktiv zu machen, sollen private Haushalte diese zukünftig
von der Steuer absetzen können. Dies läuft auf eine staatliche Förderung für
moderne Haussklaven hinaus. Jedem Spitzenverdiener seinen Billiggärtner und
Dienstmädchen. Umgehung
des Kündigungsschutzes Der
Kündigungsschutz für Erwerbslose ab 50 Jahre und bei Einstellungen über 50.
Die PSA wird ausgehebelt. Generell sollen Unternehmen mit 50jährigen befristet
Arbeitsverträge beliebiger Länge abschließen können. Damit hat die SPD ihr
Wahlversprechen, den Kündigungsschutz nicht zu verändern, gebrochen. Leiharbeit Über
Leiharbeit bei Zeitarbeitsfirmen, die direkt mit dem Arbeitsamt zusammenarbeiten
oder dessen verlängerter Arm oder dessen eigener Ableger
(Personalserviceagenturen, PSA) sein werden, sollen Leute in simple Jobs
vermittelt werden. In den ersten 6 Monaten soll Lohn in Höhe der Leistung des
Arbeitsamtes gezahlt werden. (Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II) Das ist
nach heute geltendem Recht sittenwidriger Lohnwucher. Es
gibt bis heute ein Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, in dem Leiharbeit nur bis zu
2 Jahren erlaubt ist, Leiharbeit in Bauhauptgewerbe und Ersatz von entlassenen
Menschen durch Leiharbeiter verboten ist . Diese Regelungen sollen wegfallen. Berufsausbildung
/ Ausbildungszeitwertpapier Die
Ausbildung ist bisher in einem "dualen System" geregelt: eine Hälfte
organisiert und finanziert der Staat bzw. öffentliche Träger, die andere die
ausbildenden Betriebe. In der neuen Form der Unterteilung
nach Arbeitsfähigkeit Die
Aufteilung der SozialhilfebezieherInnen in "wertvolle" arbeitsfähige,
die dann ins Arbeitslosengeld II kommen und "wertlose", die weiterhin
Sozialhilfe-Sozialgeld bekommen, begründet eine Selektion von Menschen, wie wir
sie bereits aus der Absenkung durch das Asylbewerberleistungsgesetz kennen, das
u.a. zur Streichung von Geldleistungen und der Einführung von Naturalien als
„Hilfe“ geführt hat. Schluss mit Arbeitszwang und
Ausbeutung ! Zwangsarbeit und die
Horror-Liste der Hartzkommission sind Angriffe auf die Existenz und Würde
erwerbsloser und lohnarbeitender Menschen.
Im Mittelpunkt dabei stehen die Interessen der Wirtschaft nach billigen
und jederzeit verfügbaren Arbeitskräften und die des Staates, der seine
Ausgaben bei den Armen reduzieren will. Auf
der Strecke bleibt der Mensch, das Geld für Unternehmer und Staat ist
wichtiger. Ihre Lügen von der
„solidarischen Gesellschaft“ , dem herbeigelogenen Ausgleich zwischen
Kapital und Arbeit sind offensichtlichst. Dazu passt auch, das der
sozialpartnerschaftliche DGB an den Ausarbeitungen des Hartz-Papiers und in
Bremen auch im Aufsichtsrat der bag vertreten ist. Der DGB steht auf der anderen
Seite. Im Kapitalismus zählt der
Mensch nur aufgrund seiner finanziellen Stärke oder seiner Verfügbarkeit für
die Ausbeutung durch Lohnarbeit. Wir AnarchosyndikalistInnen und
revolutionären SyndikalistInnen lehnen Zwangsarbeit und Ausbeutung grundsätzlich
ab. An die Stelle des ungerechten Kapitalismus setzen wir eine freie
Gesellschaft, deren Wirtschaft in
der Selbstverwaltung der
Arbeitenden liegt und bedürfnisorientiert funktioniert. Um uns selber müssen wir uns
selber kümmern! Wir haben keine Erwartungen an
andere. Gegen die Ungerechtigkeiten und Existenzbedrohenden Maßnahmen der bag,
der Sozialämter und der Bundesregierung (Hartz) müssen wir uns selber
und zwar gemeinsam wehren. Der Widerstand gegen die Entscheidungen der
FallmanagerInnen ist vereinzelt und kann dadurch leicht gebrochen und mit Kürzungen
bestraft werden. Es ist wichtig das wir uns zusammenschliessen und gemeinsam
wehren. LohnarbeiterInnen, ArbeiterInnen in ungesicherten Beschäftigungsverhältnissen
(320 EURO), ZwangsarbeiterInnen, SozialhilfeempfängerInnen
und ImmigrantInnen – nur gemeinsam können wir es schaffen! Mittelfristige Ziele müssen die
Abschaffung von Prämienarbeit, der Zwangsparagraphen 19, 20 und 25 und den
Sklavenhändlern der Neuzeit – den Zeitarbeitsfirmen sein. Schluss mit den
Billiglöhnen – kämpfen wir gemeinsam für kräftige Lohnerhöhungen und
sofortige sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten ohne „Probearbeit“ und
„blaue Karte“. Und machen wir uns stark,
unterstützen wir uns gegenseitig und vergessen wir dabei
nicht das die Ungerechtigkeit einen Namen hat – Kapitalismus. Das Selbstorganisation und Kampf
Erfolge bringt zeigt der letzte
Generalstreik in Spanien. Aufgrund massiver Proteste und Arbeitsniederlegungen,
musste die spanische Regierung einen Großteil ihrer Verschärfungen des
Arbeits- und Sozialrechts zurücknehmen. Lernen wir uns kennen und
schliessen wir uns zusammen: Schluss mit Arbeitszwang,
Zeitarbeit und Billiglöhnen – Für Freiwilligkeit und kräftige Lohnerhöhungen Weg mit dem Hartzpapier Weg mit den § 19, 20 und 25 des
BSHG Weg mit der bremer arbeit GmbH Wir haben mehr vom Leben als von
der Arbeit Für eine selbstverwaltete,
freie Gesellschaft
aus: Bremer Aktion Nr.7 -
Oktober 2002
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