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queer Juli 2001
Tragen Männer auch zu kurze Röcke?
von Su Indorf (Foto Dietrich Dettmann)
Auch heute noch klingen manche Berichte über
,,Vergewaltigungsprozesse", als befände sich die
Gesellschaft noch immer im tiefsten Mittelalter
sexistischer Deutungsmuster von Frauenverachtung
und Männerzentriertheit - als hätte
es nie eine Frauenbewegung gegeben. Trotz
des mittlerweile jahrzehntelangen
Engagements gegen die einseitige und die
Lebenswirklichkeit von Frauen ausklammernde
Rechtssprechung vieler Gerichte, sprechen
auch heute noch manche Richter Frauen, die
Opfer einer Vergewaltigung wurden,
zumindest eine Mitschuld zu, wenn nicht
sogar wie jüngst im "Toros-Prozess" in
Bremen geschehen, die eigentliche Verantwortung zu.
Noch immer scheint unter manchen Richterroben ein
altbackener Meinungsmuff zu stecken:
Frauen, die kurze Röcke tragen, würden es nur darauf anlegen,
vergewaltigt zu werden; Frauen, die ,,nein" sagen,
würden insgeheim ,,ja" meinen;
Frauen, die in Männergesellsehaft Alkohol trinken,
gingen bewusst das Risiko ein, vergewaltigt zu werden und seien,
sollte dies geschehen in der Folge selbst dafür verantwortlich
zu machen, da Männer nur einem vermeintlichen Triebstau nachgehen...
Tragen Männer denn auch zu kurze Röcke? Oder ist die Reform
des Sexualsttafrechts, bei der unter anderem auch Vergewaltigung
von Männern als Straftatbestand festgehalten und unter Strafe
gestellt wurde, noch nicht bei allen Gerichten im Lande
angekommen? Dieser Eindruck kann sich aufdrängen, hört man manche
Vorstellungen darüber, welchen Hintergrund Vergewaltigungen von
Männer angeblich haben sollen. Selbstverständlich ist es
demnach kein Zufall, wenn das Opier schwul war , träumen
schließlich nicht alle Schwule davon, mal so richtig
rangenommen zu werden - auch
gegen den eigenen Willen?
Der Gesetzgeber hat, entgegen all dieser Vorurteile, deutlich
definiert - und hierin kommt der hart erkämpfte politische
Wille zum Ausdruck - was als Vergewaltigungg bzw. sexuelle Nötigung
zu verstehen ist und wie diese Delikte zu bewerten sind. Hier
hat sich, ebenso wie bei der Polizei, in den letzten Jahren enorm
viel getan. Vergewaltigungsopfer sollten sachlich und
selbstverständlich realistisch über bestehende Risiken einer
Anzeigeerstattung und
Prozessführung; aber auch über mögliche Chaneun für die eigene
Verarbeitung des Widerfahrenen aufgeklärt werden. Am besten
vermögen dies Fachberatungsstellen und die mit Nebenklage
vertrauten AnwältInnen.
Schwule Überfalltelefone sind unter der bundeseinheitlichen
Rufnummer 192 28 in
Aachen, Bielefeld, Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Köln,
Leipzig, Magdeburg, München, Münster und Saarbrücken zu erreichen.
Der Anti-Gewalt-Report ist ein Beitrag des
Anti-Gewalt-Projekts NRW beim
Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD)
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