WWF SEZIONE ARCIPELAGO TOSCANO

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Verkehr auf Feldwege und im Gel�nde

Worauf geachtet werden soll

Ein Gesetz der Region Toskana aus dem Jahr 1994 (zuletzt ge�ndert 1998) schr�nkt aus Umweltschutzgr�nden den motorisierten Verkehr auf Wege mit Naturbelag und im Gel�nde ein. Diese Anleitung m�chte die entsprechenden Regeln und Verbote aufzeigen und damit ein r�cksichtsvolles Verhalten gegen�ber Menschen, Tiere und generell der Natur f�rdern.

GESETZLICHE VERBOTE

Das Gesetz wirkt kraft seiner �ffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Region Toskana: Das Fehlen von Beschilderungen bedeutet somit nicht, dass das Befahren erlaubt sei.

Das Gesetz verbietet das Befahren mit Motorfahrzeugen (Automobilen, Motorr�dern, Lieferwagen u.s.w.)

Diese Verbote gelten

Die Elba-Insel geh�rt etwa zur H�lfte einem Nationalpark (Gesetz 394/91) und gilt vollumf�nglich als Landschaftsschutzgebiet. Weitere Gebiete insbesondere W�lder unterstehen wasser- und bodenrechtlichen Auflagen.

ZUGELASSENE FAHRZEUGE

Von den erw�hnten gesetzlichen Verboten sind folgende Fahrzeuge ausgenommen:

Sofern Sie solche Strassen aus beruflichen Gr�nden benutzen, oder weil Ihr Zuhause anders nicht erreichbar ist, fahren Sie bitte r�cksichtsvoll, damit Boden und Belag nicht besch�digt und die Bewohner sowie die Wildtiere nicht gest�rt werden.

Off road Veranstaltungen

Off road Veranstaltungen und Wettbewerbe sind nur auf geschlossene Strecken, die von der Provinz bezeichnet sind, zugelassen. Ihre Anlage untersteht einer Umweltvertr�glichkeitspr�fung. Die Provinz kann ausnahmsweise Wettbewerbe auch au�erhalb der festen Anlagen bewilligen, sofern sie maximal drei Tage dauern und keine Schutzgebiete ber�hren.

�BERWACHUNGSBEH�RDEN

Polizei

Offiziere der Justizpolizei

Forstpolizei

Beeidigte Aufseher (beispielsweise aus Umweltorganisationen)

KOSTENFOLGEN VON RECHTSVERLETZUNGEN

Das widerrechtliche Befahren von Wald-, Feld-, Vieh- und Wanderwegen sowie von Waldschneisen mit Motorfahrzeugen wird mit Bussen zwischen 300 Tausend und einer Million Lire (Euro 154,93-516,45), die unbewilligte Anlage von Rennstrecken mit Bussen zwischen 2 und 20 Millionen Lire ( Euro 1032,91 � 10.329,13) bestraft. Erfolgen die Rechtsverletzungen im Nationalpark sind dar�ber hinaus Bussen zwischen einer halben und zwei Millionen Lire zu entrichten. Im Nationalpark sind Dienstfahrten sowie wald- und landwirtschaftliche Aktivit�ten erlaubt .

FAHRSCH�DEN IM NATURNAHEN G�EL�NDE

Das Befahren von Gel�nde und Wegen

Weitere Informationen:

WWF � Sektion Arcipelago Toscano

Salita Napoleone, 10

po box 5

I-57037 Portoferraio LI

[email protected]

Zusammenfassung

Motocross ist auf der Elba-Insel nur unter zwei Voraussetzungen erlaubt

  1. In speziell daf�r reservierten und von der Provinz bewilligten Anlagen. Diese unterstehen der Umweltvertr�glichkeitspr�fung.
  2. Ausnahmsweise bei Veranstaltungen, die von der Provinz bewilligt sind, wobei sie maximal 3 Tage dauern und keine Schutzgebiete ber�hren d�rfen.

Gel�ndefahrten sind auf der ganzen Insel des weiteren gesetzlich untersagt. Feldwege d�rfen von Anwohnern und Aufenthalter aus beruflichen Gr�nden oder zur Erreichung der Wohnst�tte ben�tzt werden, sofern dies �bers Stra�ennetz nicht m�glich ist. In diesem Fall bedarf es jedoch einer Gemeindebewilligung, die kostenlos erteilt wird. Dabei wird auch die entsprechende Fahrzeugkennzeichnung abgegeben.

Zuwiderhandlungen werden mit Bussen zwischen 300 Tausend und einer Million Lire bestraft. Erfolgen sie im Nationalpark, so sind zus�tzliche Bussen zwischen einer halben und 2 Millionen Lire m�glich. Die Anlage unbewilligter Motocross-Strecken wird mit Busse zwischen 2 und 20 Millionen Lire bestraft.


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