
                    GNU GENERAL PUBLIC LICENSE
                       Version 2, June 1991

 Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
                          675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA

 Es ist jedermann gestattet, diesen Lizenztext zu copieren und wort-
 getreue Copien weiterzugeben, nderungen sind jedoch nicht erlaubt.






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 bertragung in deutsche Sprache gem den Bedingungen dieser Lizenz durch
        H.-Peter Recktenwald, D-12159 Berlin, Albestr. 21, 14.9.1995

 Zustze und Anmerkungen des bersetzers im Text sind in [ eckige ] Klammern
 gefat. Fr dessen eigene Erzeugnisse gelten diese als Bestandteil der hier
 formulierten Nutzungsbedingungen; jedem Anderen steht es frei, sie ausdrck-
 lich ebenfalls hierin einzuschlieen. Fehlt eine solche Bemerkung, gelten
 die Zustze als nicht geschrieben. Das Ende des Textes ist durch die Marke
  eof  gekennzeichnet.

 Die bersetzung ist vom Urheber des Originals nicht als Orignalfassung
 autorisiert, ist bis dahin also als rein informativ zu behandeln, gilt
 aber fr alle Erzeugnisse des bersetzers als magebliche Fassung der
 genannten Lizenzbedingungen und der Nutzungserlaubnis.

 Vorbemerkung zur bersetzung:

 Bei zivilisiertem Umgang, geprgt von gegenseitiger Achtung, sollte
 eigentlich schon ein Satz alles erschpfend erfassen:
     Die betr. Software ist fr jeden Gebrauch freigegeben, der nicht
     dazu geeignet ist, aus ihr selbst einen Gewinn zu erwirtschaften,
     ausgenommen ihrer Anwendung, auch in Teilen oder in genderter Form.

 Doch da die auf beiden Seiten oft genug hchst destruktive Phantasie von
 Juristen wie ihren Gegenspielern schier grenzenlos scheint, gibt es die
 GNU-Lizenz. Diese bersetzung soll dazu beitragen, gesicherte Rechtsposi-
 tionen zu schaffen, auf deren Basis auch innerhalb der Europischen Ge-
 meinschaft (E.G.) kostenlose zum allgemeinen Gebrauch freigegebene Software
 ohne Risko der Haftung oder des Mibrauchs benutzt und weitergegeben werden
 kann. Das Original der GNU-Lizenz ist in der E.G. schon deshalb kaum ma-
 geblich, weil es - mit Ausnahme zweier Staaten, oder u.U. beim wissentli-
 chen Bezug aus einem englischsprachigen Lande - in einer fremden Sprache
 verfat ist, und damit im allgemeinen keinerlei rechtsverbindliche Wirkung
 hat. So geht der gute Zweck der GNU-Lizenz verloren.

 Um dem fr deutschsprachige Staaten abzuhelfen, wurde der Text bersetzt.

 Keineswegs soll der Eindruck erweckt werden, da vom Leser Unterwerfung
 unter die oft eher befremdlich anmutenden U.S.-amerikanischen Rechtsauf-
 fassungen erwartet wird. Was etwa auf die in der Vorlage erwhnten "soft-
 ware patents" zutrifft, und die Anmeldung eigener Rechte auf fremde Er-
 zeugnisse ohne Zustimmung deren Autors, was in einer zivilisierten Gesell-
 schaft schlicht als Diebstahl gilt. Niemand mge also aus gewissen allein
 der Originaltreue wegen bersetzten Passagen unvorsichtige Schlsse ziehen.

 Es soll zwar mit diesen Anmerkungen den Urhebern der GNU-Lizenz oder den
 betr. Programmautoren keineswegs ein Versuch unterstellt werden, besagte
 U.S-amerkanische Jurisdiktion ber die eigenen Landesgrenzen hinaus aus-
 zudehnen, angesichts gelegentlich durchaus zu beobachtender Versuche in
 dieser Richtung sollen sie wohl aber der Vorbeugung dienen.

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                            Vorwort

Software-Lizenzen sollen einem im allgemeinen gerade die Freiheit nehmen,
jene Software mit jemandem zu teilen oder sie zu verndern. Im Gegensatz
dazu ist die allgemeine GNU-Lizenz als Garantie gedacht, gerade dies fr
entsprechend freigegebene Software sicherzustellen, und zwar ausnahmslos
und in gleichbleibender Weise fr jederman.

Die Allgemeine Lizenz fr Jederman ("General Public License") betrifft den
grten Teil der Software der "Free Software Foundation", ein anderer Teil
unterliegt der Allgemeinen GNU-Bibliotheken-lizenz ("GNU Library Publik
License"). Ihnen ist freigestellt, auch Ihre eigene Software mit diesen
Lizenzbedingungen zu versehen.

Mit "freier Software" ist hier der freie Umgang damit gemeint, nicht ihr
Preis. Unsere Allgemeine ffentliche Lizenz soll sie dessen versichern,
da Sie Copien dieser "freien Software" verteilen drfen (und ggf. diese
Leistung auch in Rechnung stellen), da Sie den Quellcode erhalten oder
ihn wenigstens auf Wunsch erhalten knnen, und da Sie die Sofware vern-
dern und auch Teile davon in neuen Programmen verwenden drfen - und sie
soll dafr sorgen, da Ihnen dies auch mitgeteilt wird.

Zur Wahrung dieser Rechte mssen wir Einschrnkungen machen, insofern, als
es niemandem gestattet ist, sie jemandem zu verweigern, noch von jemandem
Abtretung dieser Rechte zu verlangen. Daraus folgen gewisse Verpflichtungen,
wenn Sie Copien der Software verteilen oder sie verndern.

Wenn sie also Copien verteilen, ob kostenlos oder gegen Bezahlung, mssen
sie z.B. damit auch alle die Rechte weitergeben, die Sie selber besitzen,
und dafr sorgen, da die Empfnger ebenfalls den Quellcode erhalten, oder
ihn beziehen knnen. Auerdem mssen Sie sicherstellen, da der Empfnger
von diesen Bedingungen Kenntnis erlangt.

Wir schtzen Ihre Rechte auf zweierlei Weise:
Zum einen durch den Urheberschutz und das "Copyright".
Zum andern durch dieses Lizenzangebot, das Ihnen rechtsverbindlich zuge-
steht, die betr. Software zu copieren, zu verteilen und sie zu verndern.

Ebenfalls zum Schutz beider Seiten stellen wir klar, da es fr diese
freie Software keinerlei Gewhrleistung gibt. Fr den Fall irgendwelcher
Vernderungen verlangen wir, da die Empfnger davon informiert werden,
da das, was sie in Hnden halten, nicht das Original ist, damit nicht
womglich durch Schwierigkeiten als Folge solcher nderungen der Ruf des
eigentlichen Autors in Mitleidenschaft gezogen wird.

Schlielich mssen wir feststellen, da smtliche freie Software der stn-
digen Bedrohung durch "software patents" ausgesetzt ist. Wir wollen die
Gefahr ausschlieen, da Versender von freier Software auf sich selbst
"patents" anmelden und dadurch sich diese Software aneignen. Um dem aus
dem Wege zu gehen, stellen wir klar, da jegliche "patents" fr jederman
zum Gebrauch freizugeben sind - oder garnicht erst anzumelden.
[Hierzulande ist das eine ein Treppenwitz, das andere schlicht Diebstahl!]

Es folgt der genaue Wortlaut und die Bedingungen fr das Anfertigen von
Copien und deren Weitergabe sowie die Vernderung der betr. Programme.


                    GNU GENERAL PUBLIC LICENSE
                 GNU Allgemeine Nutzungsgenehmigung.

   TERMS AND CONDITIONS FOR COPYING, DISTRIBUTION AND MODIFICATION
    Voraussetzungen und Bedingungen fr das Anfertigen von Copien,
                die Weitergabe und fr nderungen.

  0.    Diese Lizenz betrifft jegliches Programm oder andere Erzeugnis,
  dessen Copyright- rsp. Urheberrechts-Inhaber erklrt, da es zu den
  Bedingungen der "General Public License" - der Allgemeinen Nutzungsge-
  nehmigung - verwendet und weitergegeben werden darf.
  [teils der Klarheit halber zugefgte Begriffsbestimmungen:]
    "Software" sind in Form von Daten oder Texten vorliegende Anweisungen,
  die in einem Computer zu irgendwelchen Aktionen verwendet werden knnen,
  die ihm einen Anwendungszweck geben, oder einem solchen Zweck folgen.
    "Genehmigung" oder "Nutzungsgenehmigung"
  im folgenden Text ist diese Allgemeine Nutzungsgenehmigung,
    "Programm" steht fr die genannten Erzeugnisse, und ein
    "auf dem Programm aufbauendes Erzeugnis", ein darauf
    "beruhendes Erzeugnis" oder ein davon
    "hergeleitetes Erzeugnis" ist sowohl das Programm selbst,
  als auch jegliches andere Erzeugnis, das jenes oder Teile daraus ent-
  hlt, gleichgltig, ob in bersetzung, verndert oder originalgetreu,
  einschlielich darauf bezogener Texte.
    "bersetzung" in eine andere Sprache ist "nderung" in diesem Sinne.
  [ Zusatz: ]
  Die Anrede bezieht sich geschlechtsneutral auf jeden mglichen Lizenz-
  nehmer; Bezug auf bestimmte politische oder geographische Regionen,
  auch wenn jene bevorzugt von bestimmten Bevlkerungsgruppen bewohnt
  werden, ist nicht als rassistisch oder als eine solche Gruppe diskri-
  minierend zu bewerten. ]

  Andere Ttigkeiten als das Anfertigen von Copien, Weitergabe und nde-
  rung werden von dieser Genehmigung nicht berhrt, sie liegen auerhalb
  ihres Geltungsbereichs. Der bestimmungsgeme Einsatz des Programms un-
  terliegt keiner Einschrnkung, dessen Ergebnisse sind nur dann den Be-
  dingungen der Genehmigung unterworfen, wenn diese ber die Tatsache,
  durch jenes entstanden zu sein, hinaus ein auf dem Programm aufbauendes
  Erzeugnis darstellen.
  Inwieweit letztgenanntes zutrifft, hngt von der Art des Programms ab.

  1.    Es ist Ihnen gestattet, getreue Copien vom Quellcode des Programms
  in der empfangenen Form auf einem beliebigen Medium anzufertigen und wei-
  terzugeben, sofern Sie an offensichtlicher und geeigneter Stelle jeder
  Copie einen entsprechenden Urheberrechts-Vermerk (Copyright) samt Hin-
  weis auf den Haftungsausschlu anbringen, Sie smtliche Hinweise darauf
  und auf diese Genehmigung unversehrt lassen, und Sie jedem Empfnger des
  Programms zusammen damit eine Copie der Genehmigung mitliefern.
  Sie drfen fr die Anfertigung von Copien eine Gebhr erheben, und es
  ist Ihnen berlassen, nach eigenem Dafrhalten, auch gegen Gebhr, Ga-
  rantie auf das Programm zu leisten.

  2.    Sie drfen Ihre Copie(n) des Programms oder Teile daraus verndern
  - erstellen so ein auf dem Programm beruhendes Erzeugnis - und solche
  Vernderungen oder Erzeugnisse zu den Bedingungen obigen Absatzes 1 co-
  pieren und vertreiben, sofern Sie folgende Bedingungen einhalten:

        a: Sie sorgen dafr, da die vernderten Dateien offensichtliche
        Hinweise auf die Tatsache tragen, da Sie sie verndert haben.

        b: Sie sorgen dafr, da alles, was Sie verteilen oder verffent-
        lichen, und was ganz oder in Teilen von dem Programm hergeleitet
        ist, oder Teil von soetwas ist, vollstndig und kostenlos fr
        Dritte zu den Bedingungen dieser Genehmigung freigegeben ist.

        c: Wenn das Programm beim Betrieb normalerweise interaktiv Komman-
        dos annimmt, mssen Sie es so gestalten, da mit der einfachsten
        Form des derartigen Betriebes ein entsprechender Urheberrechts-
        Vermerk ausgegeben wird, und der Hinweis, da keine Garantie ge-
        leistet wird (oder ggf. welchen Umfang diese hat), da Anwender
        das Programm zu diesen Bedungungen weitergeben drfen, und wie sie
        eine Copie der Nutzungsgenehmigung zu Gesicht bekommen knnen.
        (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv betrieben wird, und
        es diese Mitteilungen normalerweise nicht ausgibt, braucht auch Ihr
        auf dem Programm beruhendes Erzeugnis dies nicht zu tun.)

Diese Anforderungen beziehen sich auf das Erzeugnis im Ganzen. Sollten
klar identifizierbare Teile in vernnftigem Rahmen eigenstndig verwend-
bar sein, die nicht von dem Programm hergeleitet sind, so betreffen die
genannten Bedingungen diese Teile dann nicht, wenn Sie sie als eigenstn-
dige Erzeugnisse vertreiben. Werden sie jedoch als Teil eines Ganzen, das
ein von dem Programm hergeleitetes Erzeugnis ist, vertrieben, so dehnen
sich die Bedingungen dieser Genehmigung damit zugleich auf alle seine Be-
standteile aus, unabhngig davon, wer deren Autor ist.
Sinn dieser Passage ist nicht, Ihre Rechtsansprche an ausschlielich
selbst verfaten Arbeiten zu formulieren oder zu besttigen, vielmehr
ist dies die Ausbung des Rechts, ber den Vertrieb von aus dem Programm
hergeleiteten oder darauf beruhenden zusammengetragenen Arbeiten Verf-
gungen zu treffen.

Die rein krperliche Nhe anderer unabhngiger Erzeugnisse mit dem Pro-
gramm oder einem darauf basierenden Erzeugnis auf z.B. demselben Speicher-
medium oder demselben Vertriebs-Hilfsmittel begrndet die etwaige Anwen-
dung dieser Nutzungsgenehmigung auf jene nicht.

  3.    Sie drfen das Programm oder gem Absatz 2 davon hergeleitete
  Erzeugnisse als Objektcode oder in ausfhrbarer Form zu den Bedingungen
  der Abstze 1 und 2 copieren und verteilen, sofern dies von einer der
  folgenden Handlungen begleitet ist:

        a) Sie fgen den vollstndigen zugehrigen Maschinen-lesbaren
        Quellcode zu den Bedingungen obiger Abstze 1 und 2 auf einem
        allgemein fr den Austausch von Software benutzten Medium bei;
  oder
        b) Sie fgen das schriftliche und fr wenigstens drei Jahre
        gltige Angebot bei, das unter a) genannte Material zu den-
        selben Bedingungen und gegen Erstattung von nicht mehr als
        den Kosten fr Versand und Anfertigung der Copie davon jedem
        beliebigen Dritten zukommen zu lassen;
  oder
        c) Sie fgen das Ihnen zugegangene Angebot entsprechend dem
        unter a) und b) genannten bei. Diese Mglichkeit ist nur fr
        nichtkommerziellen Versand zulssig, und wenn Sie das Material
        selbst in dieser Form erhalten haben.

Unter dem Quellcode fr ein Erzeugnis ist seine Form zu verstehen, in der
es bevorzugtermaen bearbeitet wird. Fr ein ausfhrbares Erzeugnis heit
das, da smtliches Zubehr, das zu seiner Erstellung und Anwendung erfor-
derlich ist, alle seine Bestandteile samt den Hilfsmitteln, die das Ver-
fahren dazu steuern, darstellen oder gestalten, einschlielich seiner In-
stallation im zugrundeliegenden Operationssystem. Was jedoch blicherweise
in letzterem enthalten ist, mitgeliefert wird oder wesentliche Ausstattung
ist (wie etwa Compiler, Systemkern etc.), ist hiervon ausgenommen, sofern
es nicht selbst Bestandteil des ausfhrbaren Programms ist.

Wird die Verteilung von ausfhrbarem Code oder Objektcode in Form des
Angebots zum Zugriff auf eine Copie an einem bestimmten Ort durchgefhrt,
dann gilt die Zusage des Zugriffs auf den Quellcode am selben Ort als
Vertrieb desselben, auch, wenn ein Dritter diesen nicht notwendig zusam-
men mit dem Objektcode copieren mu.

  4.    Sie drfen das Programm nur in der in dieser Genehmigung ausdrck-
  lich genannten Form und zu ihren Bedingungen copieren, verndern oder
  es weitergeben. Jede Zuwiderhandlung oder die Erteilung von nachgeord-
  neten Genehmigungen ist rechtswidrig, begrndet keine Rechte und hebt
  automatisch sofort alle Ihre Rechte aus dieser Genehmigung auf.
  Wer jedoch von Ihnen im Rahmen dieser Genehmigung Copien oder Rechte
  empfangen hat, behlt seine Genehmigung, solange er sich vllstndig
  an die hiermit verbundenen Bedingungen und Voraussetzungen hlt.

  5.    Da Sie sie nicht unterzeichnet haben, mssen Sie diese Nutzungs-
  genehmigung nicht anerkennen. Es gibt jedoch nichts sonst, was Ihnen
  das Recht zur Weitergabe oder nderung des Programms einrumt. Solche
  Handlungen sind gesetzlich untersagt, sofern Sie die Genehmigung nicht
  anerkennen. Aus diesem Grunde bekunden Sie bereits durch entsprechende
  Handlungen Ihr Einverstndnis damit, da Ihnen diese Genehmigung das
  freistellt, und erkennen solchermaen alle ihre Bedingungen an.

  6.    Wann immer Sie das Programm oder ein davon hergeleitetes Erzeug-
  nis weitergeben, erhlt der Empfnger automatisch die Genehmigung zum
  Anfertigen von Copien, zur Weitergabe und zu nderungen des Programms
  zu diesen Bedingungen und Voraussetzungen. Es ist Ihnen nicht erlaubt,
  diese gegenber dem Empfnger in irgendeiner Form einzuschrnken. Sie
  sind nicht dafr verantwortlich, da ein Dritter sich an die Bedingun-
  gen der Nutzungsgenehmigung hlt.

  7.    Falls irgendwelche fremden Rechte, aus welchem Grunde auch immer,
  dieser Nutzungsgenehmigung entgegenstehen, so stellt sie Sie von jenen
  nicht frei, sie haben vielmehr auf die in der GNU-Lizenz formulierten
  Rechte gegebenenfalls zu verzichten, um den anderen Ansprchen zu gen-
  gen. Wenn also etwa eine fremde Lizenz es ihnen nicht gestattet, kosten-
  lose Copien des Programms weiterzugeben, mssen sie das unterlassen.

Falls einzelnen Passagen der Genehmigung geltendes Recht entgegensteht
oder sie aus irgendwelchen Grnden nicht durchsetzbar sind, so berhrt
das nicht die anderen Teile, noch stellt es ihren Sinn infrage, nach wel-
chem dann in bestmglicher Weise zu verfahren ist.
[ Fr den Fall, da geltendes Recht Ihnen entgegen den hier gemachten
  Vorbehalten Rechtsansprche gegen Autor oder Versender der betr. Pro-
  gramme und Texte zugesteht, wird die Lizenz nur unter der Bedingung
  erteilt, da Sie auf Ausbung dieser Rechte verzichten. ]

Dieser Abschnitt ist weder dazu gedacht, Sie zum Versto gegen irgendwel-
che Rechte zu verleiten noch deren Rechtswirksamkeit auf die Probe zu
stellen; er soll vielmehr die Unversehrtheit des Systems der Weitergabe
freier Software sicherstellen, welches durch die Praxis von Genehmigun-
gen zur allgemeinen Nutzung entstanden ist. Viele Leute haben mit eigenen
Beitrgen grozgig zu diesem umfassenden Angebot beigetragen, darauf
vertrauend, da die oben formulierten Bedingungen dieses Systems von Be-
stand sind und eingehalten werden. Es ist dem jeweiligen Autoren, oder
wer auch sonst immer dazu beitrgt, berlassen, Software zu anderen Be-
dingungen zu vertreiben, keinem Lizenznehmer (jemand, der die genannten
Bedingungen anwendet und solchermaen akzeptiert) steht es zu, hierauf
irgendeinen Einflu auzuben.

Dieser Abschnitt soll eindeutig klarstellen, was fr die Konsequenz aus
dem nun folgenden Rest dieser Nutzungsgenehmigung gehalten wird:

  8.    Falls die Weitergabe oder Verwendung des Programms in gewissen
  Lndern auf rechtliche Hindernisse stt, kann sein Urheberrechts-
  Inhaber, der es den genannten Bedingungen unterwirft, einen ausdrck-
  lichen Sperrvermerk zum Ausschlu solcher Lnder anbringen, und damit
  die Weitergabe nach oder zwischen ihnen untersagen. In solch einem
  Falle gilt der betreffende Zusatz als Bestandteil dieser Genehmigung.

  9.    Die "Free Software Foundation" kann von Zeit zu Zeit berarbeitete
  oder neue Versionen dieser Genehmigung verffentlichen. Solche Versionen
  verfolgen den gleichen Zweck, mgen aber in Einzelheiten voneinander ab-
  weichen, um mgliche neue Situationen entsprechend zu behandeln.

Jede Version trgt zur Unterscheidung eine Versionsnummer. Wenn das Pro-
gramm auf eine solche bezogen ist, so gilt nur die bezeichnete Version;
ist ein Zusatz "any later version" rsp. "jede jngere Version" angebracht,
so haben Sie die Wahl, die benannte, oder irgendeine der spter von der
"Free Software Foundation" verffentlichten Versionen als Rechtsgrundlage
zu verwenden. Ist keine Versionsnummer genannt, so ist es Ihnen berlassen,
eine beliebige der jemals von ihr verffentlichten Versionen zugrundezulegen.

  10.   Wollen Sie Teile des Programms andern Programmen beigeben, deren
  Weitergabebedingungen unterschiedlich sind, sind Sie gehalten, zuerst
  die Zustimmung des jeweiligen Autoren einzuholen. Betrifft dies Software
  der "Free Software Foundation", so wenden Sie sich an uns; wir machen
  zu diesem Zweck manchmal Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird durch die
  beiden Ziele geleitet, den freien Status aller von unserer Software
  hergeleiteten Erzeugnisse zu bewahren, und generell die allen gemein-
  same Nutzbarkeit und Wiederverwendbarkeit von Programmen zu frdern.

                        KEINE GEWHRLEISTUNG
                            NO WARRANTY

  11.   DA DIE GENEHMIGUNG GEBHRENFREI IST, GIBT ES KEINE GEWHRLEISTUNG
  FR DAS PROGRAMM, MIT AUSNAHME BERGEORDNETER RECHTSVORSCHRIFTEN [auf
  deren Anwendung Sie mit Inanspruchnahme dieser Genehmigung verzichtet
  haben]. DIE URHEBERRECHTS-INHABER STELLEN DAS PROGRAMM SO ZUR VERFGUNG,
  WIE ES IST UND OHNE JEDE IRGENDWIE GEARTETE GEWHRLEISTUNG, OB AUSDRCK-
  LICH FORMULIERT, ODER SONST ALLGEMEIN FR BLICH ERACHTET, SAMT MGLI-
  CHER MARKT-TAUGLICHKEIT ODER EIGNUNG ZU EINEM BESTIMMTEN ZWECK, SOFERN
  DERGLEICHEN NICHT AUSDRCKLICH VERMERKT IST. ALLE RISIKEN DES VERTRIEBS,
  DER LAGERUNG UND DER AN- ODER VERWENDUNG GEHEN ZU IHREN LASTEN UND SIE
  VERPFLICHTEN SICH, AUCH DIE KOSTEN VON FOLGESCHDEN ZU TRAGEN.

  12.   SOFERN NICHT BERGEORDNETES RECHT DEM ENTGEGENSTEHT [auf dessen
  Anwendung Sie mit Inanspruchnahme dieser Genehmigung verzichtet haben],
  ODER ABWEICHUNGEN SCHRIFTLICH VEREINBART WORDEN SIND, IST KEIN URHEBER-
  RECHTSINHABER, ODER WER AUCH IMMER DAS PROGRAMM IN DER OBEN GENEHMIGTEN
  WEISE WEITERGIBT ODER VERNDERT, UNTER WELCHEN UMSTNDEN AUCH IMMER
  HAFTBAR FR IRGENDWELCHE FOLGEN DER VERWENDUNG. DIES SCHLIESZT AUCH DEN
  VERLUST VON DATEN EIN, UND IST UNABHNGIG DAVON STETS ANWENDBAR, AUCH,
  WENN EIN IM OBIGEN SINNE ALS RECHTSINHABER BETROFFENER VON DER MGLICH-
  KEIT SOLCHER SCHDEN IN KENNTNIS GESETZT WURDE.

  [ 13. SIE ERKLREN MIT VERWENDUNG DER PROGRAMMS, IN VOLLEN BESITZ IHRER
  GEISTIGEN KRFTE ZU SEIN, UND DASZ SIE ES WISSENTLICH, WILLENTLICH, OHNE
  AEUSZEREN ZWANG UND IM BEWUSZTSEIN ALLER MOEGLICHEN FOLGEN TUN, UND ER-
  KENNEN AN, DASZ WIDRIGENFALLS ALLE RECHTE AUS DIESER LIZENZ ERLOESCHEN. ]

  ENDE DARSTELLUNG DER VORAUSSETZUNGEN UND BEDINGUNGEN DER NUZUNGSGENEMIGUNG
                     END OF TERMS AND CONDITIONS
   eof 
