Schweiz und der zweite Weltkrieg


Positive Aspekte der schweizerischen Politik während des Zweiten Weltkrieges

Zusammenfassung:

* Während des Krieges fand eine stattliche Anzahl von Flüchtlingen Aufnahme in der Schweiz.


* Weltweit hat kein Land in den Jahren 1939-45 die Interessen so vieler Staaten vertreten wie die Schweiz.


* Das IKRK und zahlreiche Hilfsorganisationen fanden in der Schweiz eine ideale Basis für ihre Tätigkeit.


* Die Medien Radio und Presse erlangten während des Krieges internationale Bedeutung.


* Die Alliierten profitierten in hohem Masse und weit mehr als die Achse vom Finanzplatz Schweiz.


* Trotz der überaus schwierigen Bedingungen und dem gewaltigen Druck seitens Nazi-Deutschlands hielt die Schweiz den Handel mit Übersee und den alliierten Ländern aufrecht.


* Die Schweiz hat die Alliierten nach bestem Vermögen mit Rüstungsgütern beliefert.


* Welchen Wert auch die Alliierten einer neutralen, humanitären unabhängigen und demokratischen Schweiz beimassen wird etwa in einem Geheimdienstbericht aus dem Jahre 1943 deutlich insbesondere und gerade aber auch in Schreiben der beiden wichtigsten westlichen Staatsmänner jener Zeit, Churchill und Roosevelt.

 

Im Gegensatz etwa zu den Briten fiel es vor allem den mit der militärpolitischen Lage der Schweiz kaum vertrauten und eher ideologisch denkenden Amerikanern schwer, Berns Politik zu verstehen, die - zwischen Anpassung und Widerstand schwankend - aufgrund der ab Juni 1940 (Zusammenbruch Frankreichs) herrschenden Situation weitgehend auf die Achse ausgerichtet werden musste. Gegenüber den Pressionen zweier verbrecherischer Regime blieb der Schweiz nichts anderes übrig als oftmals nachzugeben.

Die Schweiz hatte es mit einer kriminellen Hegemonialmacht zu tun, die vor nichts zurückschreckte. Das deutsche Reich war übrigens bereits vor der Machtergreifung der Nazis wichtigster Handelspartner der Schweiz.

1) Gute Dienste

* Die Schweiz nahm eine stattliche Anzahl von Flüchtlingen auf: Zu den rund 10'000, die sich bereits bei Kriegsbeginn in unserem Land befanden, kamen schliesslich noch 104'000 Militär-, 55'000 Zivil- und 67'000 Grenzflüchtlinge hinzu; darunter waren rund 21'000 Menschen jüdischer Herkunft (in den Jahren von 1933 bis 1952 waren es insgesamt 29'000, die über kürzere oder längere Zeit in der Schweiz Zuflucht fanden). Dazu kamen rund 60'000 Kinder, die zumeist für einen Erholungsurlaub in der Schweiz weilten.


* Die Schweiz war während des Krieges die Interessenvertreterin par excellence: So vertrat sie die Interessen von nicht weniger als 43 Nationen (darunter fast alle Grossmächte) und insgesamt um die 200 Einzelmandate. Nutzniesser waren auch die USA, die von der Eidgenossenschaft in 12 Ländern repräsentiert wurden und namentlich über die schweizerische Diplomatie das japanische Kapitulationsangebot übermittelt erhielten. Die Schweiz betreute auch die verwaisten diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Vereinigten Staaten in jenen Staaten, welche die Beziehungen mit Washington abgebrochen hatten.


* Besonders wertvolle Dienste leistete Bern bei der Kontrolle von Kriegsgefangenenlagern in Deutschland und Japan, die nicht zuletzt gerade auch amerikanischen Soldaten zugute kam.


* Das IKRK, zahlreiche ausländische Dienste und international tätige Hilfsorganisationen operierten von der Schweiz aus, darunter auch 17 jüdische, die nur dank der Zusammenarbeit mit hiesigen christlichen, sozialistischen und anderen Partnern wirksam werden konnten. Geholfen wurde etwa mit der Lieferung von Geld und Gütern in die von den Deutschen besetzten Gebiete, was allerdings von den Alliierten (die wider besseren Wissens die höchste Bedrohung, die über den Juden lastete, ignorierten) oftmals als "Feindeshilfe" aufgefasst wurde.


* Ueber die staatliche Initiative hinaus engagierten sich zahlreiche schweizerische Persönlichkeiten im In- und Ausland, wie etwa die als "Flüchtlingsmutter" bekannt gewordene Gertrud Kurz oder der damalige Vizekonsul in Budapest, Carl Lutz - zwei Persönlichkeiten, die stellvertretend für das tief in der Bevölkerung verankerte Mitgefühl stehen mögen.

 

2) Neutralität

* Die Schweiz hat den völkerrechtlichen Neutralitätsverpflichtungen weitgehend entsprochen, trotz des gewaltigen Drucks vorab von deutscher Seite.


* Die Schweiz hat über das Medium Radio - und hier ganz besonders mit der allwöchentlichen Sendung in deutscher Sprache von Jean-Rodolphe von Salis und von René Payot in französischer Sprache - zur Information über die wirkliche Lage beigetragen. Der psychologische Nutzen dieser Sendung kann für das besetzte Europa nicht hoch genug eingeschätzt werden. Was die Presse anbelangt, so schimmerte trotz Zensur und Selbstzensur bei der Mehrzahl der deutschweizerischen Blätter immer wieder die alliiertenfreundliche Einstellung des überwiegenden Teils der Bevölkerung und das Festhalten an Unabhängigkeit und Neutralität durch.


* Die militärische Führung hat immer wieder deutlich den festen Willen gezeigt, einem Angriff der Achsenmächte mit Waffengewalt entgegenzutreten.

Neutralität der Schweiz

1. Definition und Eigenschaften

Unter Neutralität ist der aussenpolitische Grundsatz zu verstehen, dass sich ein Staat an einem Krieg zwischen anderen Staaten nicht beteiligt. Die Schweiz ist einer dauernden und bewaffneten Neutralität verpflichtet. Das heisst, dass sich die Schweiz aus bewaffneten Konflikten zwischen Drittstaaten heraushalten und ihre Unabhängigkeit gegebenenfalls selbständig mit Waffengewalt verteidigen wird. Diese Haltung geht auf die Überzeugung zurück, dass die Neutralität das beste Mittel sei, die Unabhängigkeit und Sicherheit des Landes zu gewährleisten. Da die Schweiz ihren Neutralitätsstatus selber gewählt hat, ist sie auch frei, diesen wieder aufzugeben. Solange sie daran festhält, ist sie allerdings an die Pflichten gebunden, welche das internationale Recht dem Neutralen auferlegt.

2. Neutralitätsrecht

Die Rechte und Pflichten zwischen neutralen und kriegführenden Staaten sind in den auch für die Schweiz verbindlichen Haager Abkommen von 1907 betreffend die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte und Personen verankert. Der neutrale Staat ist verpflichtet, an einem bewaffneten Konflikt zwischen Drittstaaten nicht teilzunehmen. Einem neutralen Land ist namentlich untersagt, die Kriegführenden mit Streitkräften oder mit Waffen zu unterstützen. Auch darf es den Kriegführenden sein Territorium für militärische Zwecke nicht zur Verfügung stellen. Demgegenüber wird dem neutralen Staat die Unverletzlichkeit seines Staatsgebietes gewährleistet. Ferner wird ihm der freie Wirtschafts- und private Handelsverkehr mit den Kriegführenden gestattet. Dazu zählt ausdrücklich auch die Ausfuhr und Durchfuhr von Waffen, Munition und anderer militärischer Ausrüstung durch Private. Schränkt eine neutrale Macht diesen Handel indessen ein, muss sie diese Restriktionen auf die Kriegführenden gleichmässig anwenden.

Diese Bestimmungen gelten nur im Falle eines Krieges. In Friedenszeiten regeln die Haager Abkommen den Status des dauernd neutralen Staates nicht. Es versteht sich aber, dass der dauernd neutrale Staat in Friedenszeiten alles zu unterlassen hat, was die Einhaltung seiner Neutralitätspflichten im Kriegsfalle beeinträchtigen könnte. Er darf insbesondere keinen Militärbündnissen beitreten.

3. Neutralitätspolitik

Wenn die Politik der Schweiz weiter geht, als es das internationale Neutralitätsrecht verlangt, so handelt sie nicht im Sinne einer Rechtspflicht, sondern aus politischen Erwägungen. Die Neutralitätspolitik ist der Inbegriff all jener Massnahmen, die der neutrale Staat ausserhalb seiner neutralitätsrechtlichen Verpflichtungen trifft, um die Wirksamkeit und Glaubwürdigkeit seiner Neutralität zu sichern. Im Gegensatz zur Einhaltung des Neutralitätsrechts liegt die Art und Weise der Umsetzung der Neutralitätspolitik im freien Ermessen des neutralen Staates. Er besitzt hier einen grossen Handlungsspielraum, zumal die Neutralitätspolitik kein starres Konzept ist. Sie ist im Lichte des aussen- und sicherheitspolitischen Umfeldes stets neu zu bewerten und allenfalls neuen Gegebenheiten anzupassen. Nur auf diese Weise kann die Neutralität die ihr eigene Funktion eines Mittels der Aussenpolitik erfüllen.

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Hauptzielsetzung der Schweiz während des 2. Weltkrieges

Hauptziel schweizerischer Politik war die Wahrung der Unabhängigkeit, d.h. das Heraushalten des Landes aus den Kriegshandlungen.

Beim Bestreben, das Land unversehrt zu halten, kam dem militärischen Element eine wesentliche Bedeutung zu. Die militärische Führung traf immer wieder die notwendigen Massnahmen, um einem allfälligen Angriff der Achsenmächte mit Waffengewalt entgegenzutreten.

Aufgrund der Lage, die seit Juni 1940 (Zusammenbruch Frankreichs) herrschte, musste die Politik weitgehend auf die Achse ausgerichtet werden. Die Hegemonialmacht der Achse, das nationalsozialistische Deutsche Reich, sowie das faschistische Italien, waren Nachbarn der Schweiz.

Gegenüber dem Druck zweier verbrecherischer Regime blieb der Schweiz nichts anderes übrig, als oftmals nachzugeben. Im Handelsverkehr ging es in erster Linie darum, die Einfuhr lebensnotwendiger Rohstoffe (Kohle) sicherzustellen. Das Deutsche Reich war übrigens bereits vor der Machtergreifung der Nazis wichtigster Handelspartner der Schweiz.

Die Schweiz konnte ihre demokratische Staatsform durch die ganze Kriegszeit hindurch bewahren: die persönlichen Rechte der einzelnen wurden bewahrt, der Rechtsstaat funktionierte, Wahlen und Abstimmungen wurden durchgeführt, die politischen Parteien konnten sich weiterhin betätigen.

Indem sie ihr Territorium die ganze Kriegszeit unversehrt zu halten vermochte, gelang es auch der Schweiz im Rahmen ihrer Neutralitätspolitik, ihre traditionelle Politik der Guten Dienste zugunsten aller Kriegsparteien fortzusetzen.

Man kann nicht leugnen, dass die Wahrung der nationalen Unabhängigkeit auf Seiten der damaligen Behörden zu Verfehlungen insbesondere im Bereich der Flüchtlingsaufnahme führte. 1995 entschuldige sich der Bundespräsident offiziell für die unmenschliche Flüchtlingspolitik während des Zweiten Weltkrieges. Dennoch darf nicht vergessen werden, dass 300'000 Zivil- und Militärflüchtlinge ihr Leben der Tatsache verdanken, dass die Schweiz von den Schrecken des Krieges verschont geblieben ist.

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Militärische Bedrohung der Schweiz durch den italienischen Faschismus und den deutschen Nationalsozialismus

Im südlichen Nachbarland Italien wurde der Duce der Faschisten, Benito Mussolini, 1922 Ministerpräsident. Sein aggressiver Strassenbau in den folgenden Jahren bis an die Schweizergrenze hatte klar militärische Motive. Als der Führer der Nationalsozialisten, Adolf Hitler, 1933 in Deutschland Reichskanzler wurde, sah sich die demokratische Schweiz militärisch stark gefährdet. Sie reagierte mit einer intensiven, von allen demokratischen Parteien getragenen Verstärkung der Abwehrbereitschaft. Noch 1933 gab der Vorsteher des Militärdepartements, Bundesrat Rudolf Minger, in einer Rede dem Jahrzehnt das Motto: «Niemals wird sich unser Volk eine Gleichschaltung nach deutschem Muster gefallen lassen.»

Für den demokratischen Staat gelte es selbst um den Preis «von Not und Untergang (...) den Diktaturen an seinen Grenzen mit allen Mitteln Halt zu gebieten», schrieb der Theologe Karl Barth am 24. Oktober 1938. Dem entsprach auch die Haltung der grossen Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer vor und während des Zweiten Weltkrieges, und in diesem Geist rückte die Schweizer Armee 1939 zum längsten Aktivdienst ihrer Geschichte ein.

In einer ersten Phase des Weltkrieges wurde fast die gesamte Schweizer Armee unter äusserster Dehnung des Neutralitätsrechts gegen Deutschland aufgestellt. Es galt zu verhindern, dass deutsche Truppen über Schweizer Gebiet die französische Grenze zu erreichen versuchten, um auf diesem Weg die sogenannte Maginot-Linie zu umgehen. Es kam zu Eventualabsprachen mit Frankreich für den Fall eines deutschen Angriffs.

Mit dem Kriegseintritt Italiens, dem Zusammenbruch Frankreichs und der Isolation Grossbritanniens wurde die militärische Lage für die Schweiz äusserst prekär. Im Sommer und Herbst 1940 intensivierten Deutsche und Italiener ihre Operationsplanungen. Die Schweiz sollte zwischen Italien und Deutschland aufgeteilt werden. Am 19. Oktober 1940 schrieb Benito Mussolini an Adolf Hitler: « Sono sicuro che non Vi sorprenderete di vedere anche la Svizzera compresa fra le superstiti Posizioni continentali della Gran Bretagna. Col suo incomprensibile atteggiamento ostile la Svizzera pone da sè il problema della sua esistenza. »

Dass es nicht zum Angriff kam, ist einer Reihe von Faktoren zu verdanken. Militärisch ausschlaggebend waren insbesondere folgende:

Die militärische Bereitschaft der Schweiz liess einen Angriff schon 1940 als verlustreich erscheinen. Zudem mussten Deutschland und Italien im Falle eines Angriffs mit der Zerstörung der tunnel- und brückenreichen Alpentransversalen auf schweizerischem Gebiet rechnen. Dadurch wären erhebliche Ressourcen gebunden worden, die Hitler und Mussolini für andere Einsätze brauchten.

Mit der alliierten Landung in Sizilien und auf dem italienischen Festland, mit dem Sturz Mussolinis sowie der anschliessenden Besetzung Italiens durch die deutsche Wehrmacht im Jahre 1943 verschärfte sich die Lage der Schweiz noch weiter. Die Alpentransversalen erhielten für die deutsche Kampfführung in Italien zentrale Bedeutung. Mittlerweile hatte aber der lange Aktivdienst aus der Schweizer Armee ein schlagkräftigeres Instrument gemacht, es waren weitere Befestigungen errichtet worden, und ein deutscher Sieg im Weltkrieg war nicht mehr zu befürchten.

Winston Churchill äusserte sich 1944 wie folgt über die Schweiz: "She has been a democratic State, standing for freedom in self-defence among her mountains, and in thought, in spite of race, largely on our side."

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